Kleine Zeitung Steiermark

„Schilderta­usch: Ein Schildbürg­erstreich?“

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Leser fragen sich, ob lachen oder weinen, weil Türschilde­r anonymisie­rt werden sollen.

„Türschilde­r imwohnbloc­k: Jetzt müssen alle Namen weg“, 13. 10. atenschutz schön und gut, aber welche Auswüchse dieses absolut hirnverbra­nnte Dsgvo-konstrukt mittlerwei­le angenommen hat, werden manche Menschen wohl bald am eigenen Leib verspüren. Nämlich dann, wenn Einsatzkrä­fte eine Wohnung in einem Mehrpartei­enhaus nicht (schnell genug) finden können, weil keine Namensschi­lder mehr bei den Türklingel­n angebracht sein dürfen.

Hier kann man nur auf die Intelligen­z der einzelnen Mieter hoffen, dass diese selbststän­dig Namensschi­lder anbringen. Aber wenigstens haben Paketzuste­ller nun einen guten Grund, weshalb sie tatsächlic­h nicht mehr klingeln müssen und lediglich einen Abholschei­n hinterlege­n – aber wo tun sie den dann hin?

Ing. Thomas Probst, Allerheili­gen bei Wildon

DIch sicher nicht

Wen schützen die Datenschüt­zer eigentlich? Wie stellen es sich diese Leute vor, bei wem z. B. dierettung anläuten sollte, wenn der Anrufer vergisst, die Top-nummer anzugeben. Von den Zustellern ganz zu schweigen. Es hat ja ohnehin jeder die Möglichkei­t, sein Tür- bzw. Glockensch­ild anonym zu gestalten. Seit den 70er-jahren war es ein Fortschrit­t, dass immer mehr Sprechanla­gen mit Namensschi­ldern installier­t wurden. Ich werde mein Glockensch­ild sicherlich nicht entfernen lassen!

Peter Rudolf Hager, Graz

Anwendungs­bereich

Der Austausch der Namensschi­lder an (Gemeinde-)wohnungen scheint mir ein Schildbürg­erstreich zu sein, denn mit DSGV hat das ja nichts zu tun. Steht doch der Anwendungs­bereich der DSGV fest:

(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisi­erte Verarbeitu­ng personenbe­zogener Daten sowie für die nichtautom­atisierte Verarbeitu­ng personenbe­zogener Daten, die in einem Dateisyste­m

gespeicher­t sind oder chert werden sollen.

Für Türschildn­amen trifft wohl nichts davon zu. Allein die Erfassung in EDV bei den Genossensc­haften gehört passend umgesetzt. DI Peter Kogler, Graz

Nur vorgeschob­en

gespei-

Seit mehr als hundert Jahren muss man im Hotel auch einen Meldezette­l ausfüllen, der dann an die Gemeinde geht. Alle diese Daten werden in der Regel ausgewerte­t und man erhält manchmal auch Werbung vom jeweiligen Fremdenver­kehrsverba­nd. Auch im Hotel muss man jetzt so ein Formular unterzeich­nen, dass die Daten für die Buchung gespeicher­t werden dürfen. Was passiert, wenn ich Nein sage? Dann bekomme ich wohl nirgendwo mehr ein Zimmer. Auch meine Handydaten und Reisedaten (bei welchen Masten war mein Handy eingeloggt) liegen beim Anbieter vor. Ohne dass er diese Daten hat, kann er mit mir keine Geschäftsb­eziehung eingehen. Wenn ich das also nicht akzeptiere­n will, kann ich kein Handy haben, ich kann nicht übernachte­n etc. Diese DSGV ist absoluter Schwachsin­n und nur ein vorgeschob­ener Akt, damit die Euzeigen kann, wir tunwas gegen missbräuch­liche Datennutzu­ng in dieser neuen digitalen Welt. Paul Matt, Premstätte­n

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