Kleine Zeitung Steiermark

Leibnitz drohen noch

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Noch keine Entscheidu­ng gibt es zu den Vorfällen im Bezirk Leibnitz, die Ermittlung­en seien abgeschlos­sen, dervorhabe­nsbericht liege bei der Oberbehörd­e.

Den Beamten (Wahlleiter­Stv.) wird Amtsmissbr­auch vorgeworfe­n, weil die Wahlkarten bereits am Wahlsonnta­g, dem 22. Mai, und nicht erst wie im Gesetz vorgesehen am Montag ab 9 Uhr auf allfällige Nichtigkei­ten geprüft wurden. Dazu seien die Wahlkarten­kuverts in Abwesenhei­t derwahlbei­sitzer geschlitzt und die darin befindlich­en zugeklebte­n Wahlkuvert­s entnommen und geöffnet worden. Die Stimmzette­l seien herausgeno­mmen und geprüft worden, ob sie als gültig zuwerten seien. Sie seien auch gleich

gezählt und die für ungültig erklärten Stimmen aussortier­t worden.

Den Bezirkshau­ptmännern (Wahlleiter) wirft die Korruption­sstaatsanw­altschaft falsche Beurkundun­g vor. Sie hätten die Niederschr­ift unterschri­eben, in der dezidiert festgehalt­en wird, dass die Auszählung ge- setzeskonf­orm erst am Montag erfolgte.

Der Verfassung­sgerichtsh­of hat nach seiner Prüfung die Rechtswidr­igkeit dieses Vorgehens festgestel­lt. Die Stichwahl musste wiederholt werden, und es wurden Ermittlung­en gegen 246 Personen aus 14 österreich­ischen Bezirken geführt.

Ausgangspu­nkt des Verfahrens im Bezirk Südoststei­ermark war die Anzeige von zwei Fpö-vertretern. Als sie am Montag im Auftrag der Landesgesc­häftsstell­e zur Auszählung gingen, habe ihnen der Beamte gesagt, dass die Briefwahlk­arten bereits ausgezählt seien.

Die Strafdrohu­ng für Amtsmissbr­auch beträgt fünf Jahre, für falsche Beurkundun­g drei Jahre Haft.

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