Leibnitz drohen noch
Noch keine Entscheidung gibt es zu den Vorfällen im Bezirk Leibnitz, die Ermittlungen seien abgeschlossen, dervorhabensbericht liege bei der Oberbehörde.
Den Beamten (WahlleiterStv.) wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil die Wahlkarten bereits am Wahlsonntag, dem 22. Mai, und nicht erst wie im Gesetz vorgesehen am Montag ab 9 Uhr auf allfällige Nichtigkeiten geprüft wurden. Dazu seien die Wahlkartenkuverts in Abwesenheit derwahlbeisitzer geschlitzt und die darin befindlichen zugeklebten Wahlkuverts entnommen und geöffnet worden. Die Stimmzettel seien herausgenommen und geprüft worden, ob sie als gültig zuwerten seien. Sie seien auch gleich
gezählt und die für ungültig erklärten Stimmen aussortiert worden.
Den Bezirkshauptmännern (Wahlleiter) wirft die Korruptionsstaatsanwaltschaft falsche Beurkundung vor. Sie hätten die Niederschrift unterschrieben, in der dezidiert festgehalten wird, dass die Auszählung ge- setzeskonform erst am Montag erfolgte.
Der Verfassungsgerichtshof hat nach seiner Prüfung die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens festgestellt. Die Stichwahl musste wiederholt werden, und es wurden Ermittlungen gegen 246 Personen aus 14 österreichischen Bezirken geführt.
Ausgangspunkt des Verfahrens im Bezirk Südoststeiermark war die Anzeige von zwei Fpö-vertretern. Als sie am Montag im Auftrag der Landesgeschäftsstelle zur Auszählung gingen, habe ihnen der Beamte gesagt, dass die Briefwahlkarten bereits ausgezählt seien.
Die Strafdrohung für Amtsmissbrauch beträgt fünf Jahre, für falsche Beurkundung drei Jahre Haft.