Beleuchtung in der Adventzeit
Die
in den Einkaufsstraßen angebrachteweihnachtsbeleuchtung ist in der Adventzeit fast nicht mehr wegzudenken. Für Mieter einerwohnung gelten dabei gesonderte Vorschriften, denn wer es damit übertreibt, der kann schnell Probleme mit dem Vermieter oder den Nachbarn bekommen. Sofern der Schmuck und die Beleuchtung im Inneren der Mietwohnung verbleiben, hat der Mieter grundsätzlichfreiehand in der Gestaltung. Werden jedoch die Außenteile, die Fassade oder das Dach deswohnhauses behängt, muss dem Vermieter diese Installation vorab gemeldet werden und er muss dieser auch zustimmen. Ohne Einverständnis des Vermieters ist von „wesentlichen Veränderungen“der Fassade abzuraten.
Lichterketten oder Leuchtgegenstände können aber auch Verdruss beim Nachbarn verursachen. Fühlt man sich durch diese Installationen belästigt, kannmanbeim Bezirksgericht auf Unterlassung klagen. Empfehlenswert wäre es, vorab mit dem Vermieterunddennachbarn abzuklären, welche Beleuchtung angebracht wird, und in Folge keine allzu grellen und aufdringlichen Leuchtobjekte zu verwenden. Im Hinterkopf sollte man auch immer die in die Höhe schnellende Stromrechnung haben, die zusätzliche Dauerbeleuchtungen verursachen können.
Mietervereinigung Steiermark Tel. 050195-4300 www.mietervereinigung.at
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