Wien greift die Verfassung an
„Wollen wir nicht, tun wir nicht“: der Weg zur Willkür.
Es ist ein schwieriges Verhältnis, in dem Österreichs Verfassung Bund und Länder bei der Mindestsicherung zusammenspannt: Der Bund darf nur Richtlinien aufstellen, die Länder innerhalb dieser nur Details klären. Eine überkommene Teilung, die abgeschafft gehörte.
Aber noch gibt es sie, noch gilt sie – und alle haben sich daran zu halten. Dass Wien jetzt offen ankündigt, die Grundsätze, die der Bund ausgibt, nicht umsetzen zu wollen, ist eine blanke Attacke auf unsere Verfassungsordnung. Man kann die Mindestsicherungsreform politisch falsch finden – wer dieser Ansicht ist, hat mehrere Möglichkeiten: Er kann den Verfassungsgerichtshof anrufen oder dafür kämpfen, im Bund wieder an die Macht zu kommen.
Aber aus politischem Widerstreben schlicht die Verfassung zu ignorieren, zu sagen: Wollen wir nicht, machen wir nicht – das öffnet Willkür Tür und Tor. Anständige Politik sollte davon die Finger lassen – und die unterschiedlichen Machtverhältnisse akzeptieren.