Bestatter betrog Trauernde
Ein Bestattungsunternehmen aus Oberbayern hat reihenweise Trauernde ausgenommen und so einen Gesamtschaden von mehr als 100.000 Euro verursacht. Der Chef und ein Mitarbeiter hatten den Angehörigen die Überführung der Toten ins Krematorium berechnet, obwohl das Unternehmen diese Fahrten gar nicht gemacht hatte. Die bei- den wurden zu Haftstrafen von 19 und 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Angeklagten hatten bis zu 300 Euro pro Fahrt zur Verbrennung berechnet. Dabei hatten sich die Krematorien selbst um den Transport gekümmert, die Kosten waren im Einäscherungspreis bereits enthalten. Die Betrogenen sollen ihr Geld zurückbekommen.