„Charly“Kahr verlor Prozess
Paar vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen.
Ex-ösv-trainer Karl „Charly“Kahr hat den von ihm angestrengten Prozess wegen übler Nachrede gestern in erster Instanz verloren. Die zwei
Beklagten, eine Exskirennläuferin und ihr Mann, sind am Bezirksgericht Bludenz freigesprochen worden. Kahrs Anwalt meldete „volle Berufung“an. Im Prozess ging es um Whatsappnachrichten der Eheleute, die sie an Skilegende Annemarie Moser-pröll verschickt haben. „Dein Entjungferer Charly. Du warst noch keine 16 Jahre alt“, schrieb die Beklagte. Ihr Mann warf Kahr in seiner Nachricht den Missbrauch von Mädchen vor. Nach Ansicht des Gerichts hat die Ex-skirennläuferin das Delikt der üblen Nachrede nicht erfüllt. Ihr Mann habe die Nachricht wiederum im guten Glauben geschickt, dass der Inhalt wahr sei.