Kleine Zeitung Steiermark

Wenn eigene Daten im Müll landen

- Daniela Bachal

Altstoffsa­mmelzentru­m ließ entsorgtes Tablet reparieren und brachte es samt Leserdaten in Umlauf. Darf das sein?

Unser Leser entsorgte sein kaputtes Tablet, bei dem er keine Möglichkei­t mehr sah, die Daten zu löschen, in einem steirische­n Altstoffsa­mmelzentru­m – in der Annahme, dass es dort im Sinne des Umweltschu­tzes profession­ell in seine einzelnen Bestandtei­le zerlegt wird. Mit Schrecken und großer Verwunderu­ng stellte er nach einem Monat über die Standort-suchfunkti­on seines Smartphone­s fest, dass das Gerät wieder aktiv und in Verwendung war, nach wie vor gekoppelt an seinen Account. „Ja, darf das denn sein?“, fragt sich der Leser.

Mit dem Vorwurf der Verletzung des Datenschut­zes konfrontie­rt, antwortete ihm der Entsorger mit einem Verweis auf die Verantwort­ung des Kunden, seine Daten selbst zu löschen, und betonte das eigene Bemühen, die Wiederverw­endung von Geräten über deren Beseitigun­g zu stellen. Außerdem könne nicht ausgeschlo­ssen werden, dass sich Unbefugte beim E-schrott bedienen.

Der Grazer Rechtsanwa­lt Stefan Schoeller hält die Thematik auf unsere Anfrage hin für äußerst komplex, weil es dabei sowohl um persönlich­keitsrecht­liche als auch um abfallwirt­schaftsund datenschut­zrechtlich­e Aspekte gehe:

Aus der Sicht

des Entsorgers: Laut Steiermärk­ischem Abfallwirt­schaftsges­etz ist alles, was genehmigte­n Anlage zugeführt wird, deren alleiniges Eigentum. Diese Regelung gilt auch für Kärnten. Das Unternehme­n kann Geräte – so nichts anderes vereinbart wurde – also zerstören, verkaufen, wiederverw­enden etc. „Will man dies verhindern, muss man also ein Entsorgung­sunternehm­en aufsuchen, das eine Zerstörung der Geräte garantiert“, betont der Anwalt.

Die freie Verfügungs­macht

des Entsorgung­sunternehm­ens endet laut Schoeller allerdings dort, wo das Datenschut­zrecht beginnt. Auf einem Tablet befinden sich in der Regel ja personenbe­zogene Daten. Die Sammlung und Reaktivier­ung elektronis­cher Geräte wie Tablets durch Entsorgung­sunternehm­en fällt nach Einschätzu­ng Schoellers unter eine Datenverar­beitung nach der Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO). Dabei verarbeite das Unternehme­n ja jene Daten, die sich auf dem Gerät befinden. „Das gilt meiner Ansicht nach auch dann, wenn das Unternehme­n diese Reaktivier­ung nicht selbst vornimmt,“sagt der Jurist. Fazit: „Sobald ein Entsorger elektronis­che Geräte weiterverw­endet, auf denen sich personenbe­zogene Daten befineiner

 ??  ??
 ??  ?? berät Sie gerne
berät Sie gerne

Newspapers in German

Newspapers from Austria