Jahren neu aufgerollt
den Ende 2014 wegen Verdachts der Vergewaltigung ermittelt wurde. Die Tochter von Alois H. hatte ihn beschuldigt, das Verfahren wurde eingestellt.
Im Zuge dieser Ermittlungen erfuhren die Kriminalisten (LKA, Gruppe für Sittlichkeitsdelikte) aber, woher die Tatwaffe stammte. Wie sie ins Haus von Alois H. gekommen war, konnte aber nie geklärt werden.
Doch jetzt stellt sich der Fall in einem ganz anderen Licht dar – nachdem die Staatsanwaltschaft Graz auf Druck von Monja H. den Schusssachverständigen Manuel Fließ mit einem Gutachten beauftragt hatte. Schon im Erstgutachten kommt der Experte zu dem Schluss, dass ein Suizid nicht infrage kommt, wie die Rechtsanwältin Astrid Wagner (Vertreterin von Monja H.) der Kleinen Zeitung bestätigt. Im Endgutachten hält Fließ an seiner ersten Aussage fest. Und: Auch Gerichtsmedi- ziner Peter Grabuschnigg, der 2014 keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden finden konnte, schließt sich nun „aufgrund seines jetzigen Wissensstandes“dem Schusssachverständigen an.
Die Indizien, die gegen einen Suizid und für ein Gewaltdelikt sprechen: Alois H. hatte keine Schmauchspuren an den Händen. Die Lage der Leiche stimmte mit dem Spurenbild am Tatort, wie es die örtliche Polizei beschrieben hatte, nicht überein. Die Pistole lag unter dem Wohnzimmertisch, die Hülse auf der Bank unter einem Polster. Die Schlussfolgerung: Hätte sich Alois H. so erschossen wie ursprünglich angenommen, hätte die Hülse nicht dort liegen können, wo es sie gefunden wurde. Und: Die Gattin von Alois H. und ihr Liebhaber waren im Nebenzimmer, hörten aber keinen Schuss.