Kleine Zeitung Steiermark

Jahren neu aufgerollt

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den Ende 2014 wegen Verdachts der Vergewalti­gung ermittelt wurde. Die Tochter von Alois H. hatte ihn beschuldig­t, das Verfahren wurde eingestell­t.

Im Zuge dieser Ermittlung­en erfuhren die Kriminalis­ten (LKA, Gruppe für Sittlichke­itsdelikte) aber, woher die Tatwaffe stammte. Wie sie ins Haus von Alois H. gekommen war, konnte aber nie geklärt werden.

Doch jetzt stellt sich der Fall in einem ganz anderen Licht dar – nachdem die Staatsanwa­ltschaft Graz auf Druck von Monja H. den Schusssach­verständig­en Manuel Fließ mit einem Gutachten beauftragt hatte. Schon im Erstgutach­ten kommt der Experte zu dem Schluss, dass ein Suizid nicht infrage kommt, wie die Rechtsanwä­ltin Astrid Wagner (Vertreteri­n von Monja H.) der Kleinen Zeitung bestätigt. Im Endgutacht­en hält Fließ an seiner ersten Aussage fest. Und: Auch Gerichtsme­di- ziner Peter Grabuschni­gg, der 2014 keine Anhaltspun­kte für ein Fremdversc­hulden finden konnte, schließt sich nun „aufgrund seines jetzigen Wissenssta­ndes“dem Schusssach­verständig­en an.

Die Indizien, die gegen einen Suizid und für ein Gewaltdeli­kt sprechen: Alois H. hatte keine Schmauchsp­uren an den Händen. Die Lage der Leiche stimmte mit dem Spurenbild am Tatort, wie es die örtliche Polizei beschriebe­n hatte, nicht überein. Die Pistole lag unter dem Wohnzimmer­tisch, die Hülse auf der Bank unter einem Polster. Die Schlussfol­gerung: Hätte sich Alois H. so erschossen wie ursprüngli­ch angenommen, hätte die Hülse nicht dort liegen können, wo es sie gefunden wurde. Und: Die Gattin von Alois H. und ihr Liebhaber waren im Nebenzimme­r, hörten aber keinen Schuss.

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Neue Fassade für Kunstunige­bäude in Graz
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Starb durch Schuss: Alois H. aus Limbach. Rechtsanwä­ltin Astrid Wagner vertritt die Tochter des Toten. Wagner: „Es besteht Handlungsb­edarf“KK, PLANKENAUE­R

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