Grünes Licht vom Höchstgericht
Der Verfassungsgerichtshof (im Bild Präsident Gerhart Holzinger) stellt im Herbst 2014 fest: „Gemeinden haben kein Recht auf ungestörte Existenz.“So werden alle Anträge von Gemeinden gegen Zusammenlegungen abgewiesen. Die Reform mit 1. 1. 2015 ist amtlich.