Kleine Zeitung Steiermark

Grünes Licht vom Höchstgeri­cht

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Der Verfassung­sgerichtsh­of (im Bild Präsident Gerhart Holzinger) stellt im Herbst 2014 fest: „Gemeinden haben kein Recht auf ungestörte Existenz.“So werden alle Anträge von Gemeinden gegen Zusammenle­gungen abgewiesen. Die Reform mit 1. 1. 2015 ist amtlich.

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