Kleine Zeitung Steiermark

Wie die EU Österreich zum Papamonat verhelfen könnte

Die Union dürfte demnächst eine Richtlinie verabschie­den, die zumindest zehn „Papatage“vorsieht.

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Was plant die EU zum „Papamonat“?

Schon im April 2017 hat die Eu-kommission vorgeschla­gen, eine Richtlinie „zur Vereinbark­eit von Beruf und Privatlebe­n für Eltern und pflegende Angehörige“zu erlassen. Darin enthalten wäre zwar kein Anspruch auf einen Monat, aber auf mindestens zehn Tage „Vaterschaf­tsurlaub“zur Geburt eines Kindes.

Ist das also schon geltendes Eu-recht?

Nein. Das Eu-parlament hat dem Entwurf für diesen Vaterschaf­tsurlaub im vergangene­n August zugestimmt (und will ihn zusätzlich auch bei der Adoption eines Kindes einführen), aber noch fehlt die Zustimmung des Rates, also der Versammlun­g der Regierunge­n der Mitgliedst­aaten.

Ist eine Einigung darauf absehbar?

Unter dem rumänische­n Vorsitz seit Jahresbegi­nn ist eine Einigung in greifbare Nähe gerückt. Wie mehrere Medien am Wochenende berichtet hatten, soll auch im Rat inzwischen Einigkeit herrschen; ein Beschluss der zehn „Papatage“soll demnach nur noch Formsache sein.

Das heißt, die österreich­ische Debatte ist von der EU getrieben?

Nicht unbedingt. Dass Sozialmini­sterin Beate Hartinger-klein in der „Pressestun­de“am Sonntag das Recht auf einen „Papamonat“angekündig­t hat, dürfte eher der innenpolit­ischen Absicht geschuldet sein, dass sich die FPÖ nach Konzession­en Richtung Wirtschaft –Stichwort 12Stunden-tag – als „Arbeiterpa­rtei“inszeniere­n will.

Gibt es zu der österreich­ischen Regelung schon Details?

Nein. Die Koalition will über Hartinger-kleins Vorstoß „intern beraten“. Weil aber absehbar ist, dass die Euvorgabe demnächst kommen wird, wird wohl irgendeine Form davon realisiert werden.

Haben FPÖ und ÖVP das zuvor nicht abgeklärt?

Zumindest nicht auf den offizielle­n Wegen der Regierungs­koordinati­on. Die ÖVP sieht sich von der Ministerin überrumpel­t, zeigt sich aber – auch im Licht der bevorstehe­nden Eu-regelung – gesprächsb­ereit.

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