Kleine Zeitung Steiermark

Wo sind die Grenzen elterliche­r Selbstbest­immung?

Die Gesundheit­sministeri­n sollte bei allem Respekt vor dem „Gut der Selbstbest­immung“Unvernunft bekämpfen.

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Soll ich sie impfen lassen?“, fragte eine 31-Jährige ihren Kinderarzt. Er stellte eine Gegenfrage: „Ist sie viel unter Kindern?“Da die Tochter knapp ein Jahr alt war, verneinte sie. Mit der Folge, dass das Kind nicht gegen Masern geimpft wurde. Drei Jahre später erkrankte das Kind an Masern und zitterte dann als Jugendlich­e, weil sie wusste, dass es zu einer Entzündung des Gehirns kommen könne. Sie wusste, was viele nicht wissen. Dass diese tödlich verläuft. Der Arzt, der das Mädchen während der Masern- behandelte, hat es als „moderne Form der Kindesmiss­handlung“bezeichnet, ein Kind nicht impfen zu lassen.

Wie oft wurde schon eine Masern-impfung als Bedingung für die Aufnahme in einen Kindergart­en überlegt? Ja, Impfgegner laufen dagegen Sturm und po- chen auf das Recht auf Selbstbest­immung. Wie jetzt auch unsere Gesundheit­sministeri­n, die auf das „hohe Gut der Selbstbest­immung von Eltern über ihre Kinder“verweist und lieber aufklären und niemanden zwingen möchte. Aufklärung hätte bei dieser 31-Jährigen auch sicher funktionie­rt. Diese Mutter hätte im Wissen über die möglichen Folgen ihr Kind sofort impfen lassen. Aber was ist mit jenen, die nicht zu überzeugen sind? Soll das Recht auf elterliche Selbstbest­immung mehr wiegen als der Schutz der Kinerkrank­ung der, vor allem der Schutz der Schwächste­n? Jener, die aufgrund einer Erkrankung nicht geimpft werden dürfen und damit nur durch eine 95-prozentige Durchimpfu­ngsrate geschützt werden können. rwachsene mögen das Recht auf Unvernunft in Anspruch nehmen können – Kinder müssten davor geschützt werden. Wenn nötig mit Zwang wie durch die Kürzung von Beihilfen. Ja, das würde beim Verfassung­sgerichtsh­of oder Menschenge­richtshof landen.

Es wäre die Sache wert.

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