Wo sind die Grenzen elterlicher Selbstbestimmung?
Die Gesundheitsministerin sollte bei allem Respekt vor dem „Gut der Selbstbestimmung“Unvernunft bekämpfen.
Soll ich sie impfen lassen?“, fragte eine 31-Jährige ihren Kinderarzt. Er stellte eine Gegenfrage: „Ist sie viel unter Kindern?“Da die Tochter knapp ein Jahr alt war, verneinte sie. Mit der Folge, dass das Kind nicht gegen Masern geimpft wurde. Drei Jahre später erkrankte das Kind an Masern und zitterte dann als Jugendliche, weil sie wusste, dass es zu einer Entzündung des Gehirns kommen könne. Sie wusste, was viele nicht wissen. Dass diese tödlich verläuft. Der Arzt, der das Mädchen während der Masern- behandelte, hat es als „moderne Form der Kindesmisshandlung“bezeichnet, ein Kind nicht impfen zu lassen.
Wie oft wurde schon eine Masern-impfung als Bedingung für die Aufnahme in einen Kindergarten überlegt? Ja, Impfgegner laufen dagegen Sturm und po- chen auf das Recht auf Selbstbestimmung. Wie jetzt auch unsere Gesundheitsministerin, die auf das „hohe Gut der Selbstbestimmung von Eltern über ihre Kinder“verweist und lieber aufklären und niemanden zwingen möchte. Aufklärung hätte bei dieser 31-Jährigen auch sicher funktioniert. Diese Mutter hätte im Wissen über die möglichen Folgen ihr Kind sofort impfen lassen. Aber was ist mit jenen, die nicht zu überzeugen sind? Soll das Recht auf elterliche Selbstbestimmung mehr wiegen als der Schutz der Kinerkrankung der, vor allem der Schutz der Schwächsten? Jener, die aufgrund einer Erkrankung nicht geimpft werden dürfen und damit nur durch eine 95-prozentige Durchimpfungsrate geschützt werden können. rwachsene mögen das Recht auf Unvernunft in Anspruch nehmen können – Kinder müssten davor geschützt werden. Wenn nötig mit Zwang wie durch die Kürzung von Beihilfen. Ja, das würde beim Verfassungsgerichtshof oder Menschengerichtshof landen.
Es wäre die Sache wert.
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