Kleine Zeitung Steiermark

Weiteres Verfahren?

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hatte. „Schon nach kurzer Zeit musste ich auf seine abartigen sexuellen Praktiken eingehen“, erinnert sich die schwer traumatisi­erte Oststeirer­in. „Er drohte, sich selbst zu verletzen, wenn ich seine Wünsche nicht erfülle. Er hat mich psychisch unter Druck gesetzt. Aus Angst habe ich mitgemacht.“

Doch dann habe er sie vergewalti­gt. Monja H. beendete die Beziehung, zeigte ihren Exliebhabe­r an. Die Ermittlung­en wurden schließlic­h eingestell­t, nicht zuletzt auch wegen der Aussage ihrer Mutter, wie aus der Begründung der Staatsanwa­ltschaft hervorgeht. Über ein Jahr später hat die Mutter aber ihre Aussage widerrufen. Aus Angst vor Eduard L., der in der Nachbarsch­aft lebt und einunabhän­gig flussreich­e Freunde hat, habe sie damals im Verfahren gelogen, so ihre Rechtferti­gung für die Falschauss­age.

Auf den nun rechtskräf­tigen Schuldspru­ch gegen die Mutter will die Anwältin Astrid Wagner den Antrag auf Fortführun­g des Verfahrens gegen Eduard L. aufbauen.

davon muss sich der Arzt Ende Februar noch einmal wegen Quälens seiner Kinder vor Gericht verantwort­en. Dass in dieser Causa – Eduard L. wurde vom Landesgeri­cht Graz bereits freigespro­chen – neuerlich verhandelt werden muss, entschied das Oberlandes­gericht.

Und im Umfeld des Arztes wird, wie berichtet, auch ein vermeintli­cher Selbstmord neu aufgerollt. Alois H. (63), der Vater von Monja H., wurde im September 2014 in seinem Haus erschossen aufgefunde­n. Vier Jahre danach schließt ein Schusssach­verständig­er einen Selbstmord praktisch aus. Die Tatwaffe gehörte Eduard L. Wie sie ins Haus des Opfers gekommen war, ist ungeklärt.

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