Weiteres Verfahren?
hatte. „Schon nach kurzer Zeit musste ich auf seine abartigen sexuellen Praktiken eingehen“, erinnert sich die schwer traumatisierte Oststeirerin. „Er drohte, sich selbst zu verletzen, wenn ich seine Wünsche nicht erfülle. Er hat mich psychisch unter Druck gesetzt. Aus Angst habe ich mitgemacht.“
Doch dann habe er sie vergewaltigt. Monja H. beendete die Beziehung, zeigte ihren Exliebhaber an. Die Ermittlungen wurden schließlich eingestellt, nicht zuletzt auch wegen der Aussage ihrer Mutter, wie aus der Begründung der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Über ein Jahr später hat die Mutter aber ihre Aussage widerrufen. Aus Angst vor Eduard L., der in der Nachbarschaft lebt und einunabhängig flussreiche Freunde hat, habe sie damals im Verfahren gelogen, so ihre Rechtfertigung für die Falschaussage.
Auf den nun rechtskräftigen Schuldspruch gegen die Mutter will die Anwältin Astrid Wagner den Antrag auf Fortführung des Verfahrens gegen Eduard L. aufbauen.
davon muss sich der Arzt Ende Februar noch einmal wegen Quälens seiner Kinder vor Gericht verantworten. Dass in dieser Causa – Eduard L. wurde vom Landesgericht Graz bereits freigesprochen – neuerlich verhandelt werden muss, entschied das Oberlandesgericht.
Und im Umfeld des Arztes wird, wie berichtet, auch ein vermeintlicher Selbstmord neu aufgerollt. Alois H. (63), der Vater von Monja H., wurde im September 2014 in seinem Haus erschossen aufgefunden. Vier Jahre danach schließt ein Schusssachverständiger einen Selbstmord praktisch aus. Die Tatwaffe gehörte Eduard L. Wie sie ins Haus des Opfers gekommen war, ist ungeklärt.