Volksanwalt zeigt Interesse an Grazer Fall
Aufregung nach einem Bericht der Kleinen Zeitung: Volksanwalt reagiert, Stadt plant Maßnahmen.
Das sorgte gestern für Aufsehen bis nach Wien: Weil die Behörde aus Datenschutzgründen keine Verwandten recherchieren darf, wurde ein alleinstehender Grazer (wie berichtet) im Jänner ohne Wissen der Angehörigen von der Stadt bestattet. Nun zeigt die Volksanwaltschaft am Grazer Fall Interesse: Man beschäftige sich bereits mit ähnlichen Situationen in der Bundeshauptstadt, heißt es. Um die Lage zu verbessern, sei eine Rechtsänderung nötig.
Denn die gestern veröffentlichte Geschichte ist kein Einzelfall: Allein in Graz kommt es alle vier bis fünf Tage zu einem sogenannten „Sozialhilfebegräbnis“. Im Vorjahr hat die Stadt dafür mehr als 150.000 Euro ausgegeben, wie Sozialstadtrat Kurt Hohensinner (ÖVP) bestätigt. Dass man keine Verwandten ausmachen oder die Identität des Verstorbenen nicht feststellen kann, sei jedoch selten.
Um solchen Fällen entgegenzuwirken, sieht Hohensinner auch das soziale Netz aus Verwandten, Freunden und Nachbarn gefordert: „Nicht nur der aktuelle Fall zeigt, dass Vereinsamung durchaus ein städtisches Phänomen ist. Alleine in Graz gibt es gut 50 Prozent Singlehaushalte. Oft ist diese Form zu leben nicht selbst gewählt.“Die finanzielle Armut nehme zwar ab, jene der sozialen Armut bereite ihm aber Sorgen.
Im Herbst will Hohensinner daher ein Maßnahmenpaket auf Schiene bringen, das die „soziale Verarmung“bekämpfen soll: „Damit sollen die eigenen sozialen Netzwerke gestärkt werden, sodass Menschen besser aufeinander schauen.“Geplant sind unter anderem Veranstaltungen in Siedlungen. Details sind derzeit in Ausarbeitung, so der
Stadtrat. Dafür nehme man derzeit auch mit
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