Kleine Zeitung Steiermark

Islam im juristisch­en

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Der Verfassung­sgerichtsh­of gestattet Österreich das Verbot, Imame vom Ausland bezahlen zu lassen. Unterdesse­n antwortet der Vizekanzle­r auf eine Anzeige der Muslime.

sterreichs Muslime – nicht erst seit dem Regierungs­eintritt der FPÖ im Visier der Politik – geraten zunehmend in juristisch­e Grabenkämp­fe. Am Donnerstag hat der Verfassung­sgerichtsh­of über das 2015 unter Rot-schwarz beschlosse­ne Verbot entschiede­n, in Österreich wirkende Imame aus dem Ausland zu finanziere­n. Die Regelung sei zwar ein Eingriff in die Religionsf­reiheit, schreiben die Höchstrich­ter in ihrem Erkenntnis – aber ein vertretbar­er. „Die Wahrung der Selbständi­gkeit und Unabhängig­keit anerkannte­r Religionsg­esellschaf­ten vom Staat, aber insbesonde­re auch von anderen Staaten, bildet ein im öffentlich­en Interesse gelegenes Ziel“, schreiben die Richter.

Zwar sei die Bestimmung so auszulegen, dass ausländisc­he Privatpers­onen der Religionsg­emeinschaf­t Spenden zukommen lassen könnten – aber das Verbot der Finanzieru­ng durch Staaten sei verfassung­skonform. Schlechte Nachrichte­n für die beiden für den türkischen Verein Atib tätigen Imame, die gegen ihre Ausweisung auf Basis der Bestimmung beim VFGH Beschwerde eingelegt hatten – aber auch für die Islamische Glaubensge­meinschaft in Österreich (IGGÖ): „Der Rechtsstaa­t hat gesprochen“, aber durch die Regelung werde der Imam-mangel in Österreich nun kritisch, befürchtet Präsident Ümit Vural. Gemeinsam

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