Islam im juristischen
Der Verfassungsgerichtshof gestattet Österreich das Verbot, Imame vom Ausland bezahlen zu lassen. Unterdessen antwortet der Vizekanzler auf eine Anzeige der Muslime.
sterreichs Muslime – nicht erst seit dem Regierungseintritt der FPÖ im Visier der Politik – geraten zunehmend in juristische Grabenkämpfe. Am Donnerstag hat der Verfassungsgerichtshof über das 2015 unter Rot-schwarz beschlossene Verbot entschieden, in Österreich wirkende Imame aus dem Ausland zu finanzieren. Die Regelung sei zwar ein Eingriff in die Religionsfreiheit, schreiben die Höchstrichter in ihrem Erkenntnis – aber ein vertretbarer. „Die Wahrung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit anerkannter Religionsgesellschaften vom Staat, aber insbesondere auch von anderen Staaten, bildet ein im öffentlichen Interesse gelegenes Ziel“, schreiben die Richter.
Zwar sei die Bestimmung so auszulegen, dass ausländische Privatpersonen der Religionsgemeinschaft Spenden zukommen lassen könnten – aber das Verbot der Finanzierung durch Staaten sei verfassungskonform. Schlechte Nachrichten für die beiden für den türkischen Verein Atib tätigen Imame, die gegen ihre Ausweisung auf Basis der Bestimmung beim VFGH Beschwerde eingelegt hatten – aber auch für die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ): „Der Rechtsstaat hat gesprochen“, aber durch die Regelung werde der Imam-mangel in Österreich nun kritisch, befürchtet Präsident Ümit Vural. Gemeinsam