Kleine Zeitung Steiermark

Wer das Falsche abheizt, muss ordentlich brennen

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missbrauch­t werden“, Winter.

Im Stadtgebie­t von Graz gilt ohnehin das ganze Jahr ein Verbot von Brauchtums­feuern, im Korridor südlich der Landeshaup­tstadt bis hinunter nach Straß gibt es Einschränk­ungen. unterstrei­cht Dort darf in jedem Ortsteil nur ein Feuer genehmigt werden, die Gemeinde muss dabei für den ordnungsge­mäßen Ablauf sorgen. Überall sonst dürfen auch Private ihre Osterfeuer entfachen – aber eben nur im erlaubten Zeitrahmen.

Damit es dabei nicht zu unliebsame­n Überraschu­ngen kommt, hat Thomas Meier vom Landesfeue­rwehrverba­nd Steiermark die wichtigste­n Ratschläge zusammenge­fasst:

möglichst trocken sein, auch um die Rauchentwi­cklung gering zu halten. Damit keine Tiere zu Schaden kommen, den Haufen vor dem Anzünden noch einmal umschichte­n. Generell soll die Feuerstell­e nicht zu groß geraten.

einhalten! Geraten werden mindestens 40 Meter zu Wald und Hecken, 50 Meter zu Gebäuden und 100 Meter zu Betriebsan­lagen mit leicht entzündlic­hen Gütern.

verwenden, das Feuer nie unbeaufsic­htigt lassen und genug Löschmitte­l bereitstel­len.

außer Kontrolle: sofort den Feuerwehr-notruf 122 wählen!

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