„Natürlich habe ich zu Hause keine Alexa“
WDen Auftrag hat die deutsche Bundesregierung erteilt, in Österreich ist man noch nicht so weit, aber da kommen wir auch noch hin. Uns sind drei große Fragenkomplexe vorgelegt worden: künstliche Intelligenz, algorithmische Entscheidungsfindung und der Umgang mit Daten. Zu jedem dieser großen Fragenkomplexe finden Sie zahlreiche Unterfragen, etwa: Was sind die ethischen Grenzen für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Medizin, in der Pflege, beim staatlichen Handeln? Wie wandelt sich unsere Arbeitswelt? Wie muss das Design von KI aussehen, damit der Mensch weiter im Mittelpunkt steht?
Die Vorsitzende der deutschen Datenethikkommission zieht im Umgang mit künstlicher Intelligenz rote Linien und will unkontrollierbare Algorithmen verbieten. Datenschutz sieht Christiane Wendehorst als Eu-wettbewerbsvorteil.
Der brisanteste Punkt ist sicherlich der Diskriminierungsschutz. Genau. Es können auch vollkommen willkürliche Entscheidungen herauskommen, wenn der Algorithmus aufgrund irgendwelcher Korrelationen zu bestimmten Schlussfolgerungen führt. Das sind Gefahren, die wir im Auge behalten müssen. Wenn man Algorithmen überhaupt nicht mehr in den Griff bekommt, muss man deren Einsatz eben unterbinden. Man sollte nicht alle Algorithmen gleich behandeln. Algorithmen als solche sind nicht per se gut oder schlecht. Niemand verlangt heute, alle Algorithmen einer Vorabkontrolle zu unterziehen, das wäre vollkommen überzogen. Es geht um bestimmte Algorithmen, die zu