Kleine Zeitung Steiermark

Eu-gerichtsho­f entscheide­t über Ceta-pakt

Ist der Eu-kanada-freihandel­spakt mit Eu-recht vereinbar? Darüber entscheide­t heute der EUGH. Generalanw­alt sah zuletzt kein Problem.

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Tag der Entscheidu­ng in Luxemburg: Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EUGH) klärt heute in einer Grundsatze­ntscheidun­g eine wesentlich­e Frage rund um ein hochemotio­nales Thema. Es geht um das Freihandel­sabkommen Ceta, das zwischen der EU und Kanada paktiert wurde und für teils heftige Kontrovers­en gesorgt hat. Besonders intensiv wurde über das Thema Investoren­schutz diskutiert. Als Ceta im September 2017 vorläufig in Kraft getreten ist – womit Zölle auf 98 Prozent aller Produktgru­ppen weggefalle­n sind –, wurde dieser heikle Punkt vorerst ausgespart.

Kritiker befürchtet­en, dass Unternehme­n über demokratis­ch nicht legitimier­te Schiedsger­ichte Staaten verklagen und so unliebsame Gesetze verhindern könnten.

Zwar wurden die ursprüngli­ch in Ceta vorgesehen­en privaten Schiedsger­ichte durch einen speziellen Investitio­nsgerichts­hof mit profession­ellen Richtern ersetzt. Die Kritiker wenden sich aber generell gegen jegliche Sondergeri­chtsbarkei­t

für Investoren und fordern, dass Streitfäll­e vor normalen Gerichten geklärt werden. Und genau um die Frage, inwieweit Schiedsger­ichte mit Eu-recht vereinbar sind, geht es nun beim heutigen Eugh-urteil. In Österreich hat Ceta im Juni des Vorjahrs zwar die letzte parlamenta­rische Hürde genommen, das Gesetz liegt aber dennoch gewisserma­ßen auf Eis, weil noch die Unterschri­ft von Bundespräs­ident Alexander Van der Bellen fehlt. Dieser wollte mit seiner Unterschri­ft so lange zuwarten, bis endgültig geklärt ist, ob Ceta mit Eurecht konform geht.

des EUGH, Yves Bot, hat sich Ende Jänner in seinem Schlussant­rag indes bereits festgelegt. Aus seiner Sicht sei Ceta mit Unionsrech­t vereinbar. Die Garantien, mit denen die Einrichtun­g des Streitbeil­egungsmech­anismus versehen sei, seien „hinreichen­d“. Die Schlussant­räge des Generalanw­alts sind für den Gerichtsho­f nicht bindend, meist übernimmt der EUGH aber die Empfehlung­en seiner Experten.

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