Eu-gerichtshof entscheidet über Ceta-pakt
Ist der Eu-kanada-freihandelspakt mit Eu-recht vereinbar? Darüber entscheidet heute der EUGH. Generalanwalt sah zuletzt kein Problem.
Tag der Entscheidung in Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof (EUGH) klärt heute in einer Grundsatzentscheidung eine wesentliche Frage rund um ein hochemotionales Thema. Es geht um das Freihandelsabkommen Ceta, das zwischen der EU und Kanada paktiert wurde und für teils heftige Kontroversen gesorgt hat. Besonders intensiv wurde über das Thema Investorenschutz diskutiert. Als Ceta im September 2017 vorläufig in Kraft getreten ist – womit Zölle auf 98 Prozent aller Produktgruppen weggefallen sind –, wurde dieser heikle Punkt vorerst ausgespart.
Kritiker befürchteten, dass Unternehmen über demokratisch nicht legitimierte Schiedsgerichte Staaten verklagen und so unliebsame Gesetze verhindern könnten.
Zwar wurden die ursprünglich in Ceta vorgesehenen privaten Schiedsgerichte durch einen speziellen Investitionsgerichtshof mit professionellen Richtern ersetzt. Die Kritiker wenden sich aber generell gegen jegliche Sondergerichtsbarkeit
für Investoren und fordern, dass Streitfälle vor normalen Gerichten geklärt werden. Und genau um die Frage, inwieweit Schiedsgerichte mit Eu-recht vereinbar sind, geht es nun beim heutigen Eugh-urteil. In Österreich hat Ceta im Juni des Vorjahrs zwar die letzte parlamentarische Hürde genommen, das Gesetz liegt aber dennoch gewissermaßen auf Eis, weil noch die Unterschrift von Bundespräsident Alexander Van der Bellen fehlt. Dieser wollte mit seiner Unterschrift so lange zuwarten, bis endgültig geklärt ist, ob Ceta mit Eurecht konform geht.
des EUGH, Yves Bot, hat sich Ende Jänner in seinem Schlussantrag indes bereits festgelegt. Aus seiner Sicht sei Ceta mit Unionsrecht vereinbar. Die Garantien, mit denen die Einrichtung des Streitbeilegungsmechanismus versehen sei, seien „hinreichend“. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend, meist übernimmt der EUGH aber die Empfehlungen seiner Experten.