Die Suche nach dem einen tödlichen Fehler
Patientin erhielt zu hohe Dosis eines Medikaments. Sie starb. Die Angestellte eines Pflegeheims fühlt sich vor Gericht „nicht schuldig“. Prozess in Feldbach wurde vertagt.
Eine 75-jährige Frau bekommt das Medikament Methotrexat. Das Fatale: Statt einmal wöchentlich wird es ihr täglich verabreicht. Kurze Zeit später stirbt sie. Geschehen ist das im Sommer 2018 in einem südoststeirischen Pflegeheim (wir berichteten).
Die Hausärztin der Verstorbenen und eine Angestellte des Pflegeheims müssen sich deshalb vor dem Bezirksgericht Feldbach verantworten. Die Anklage: fahrlässige Tötung. Die Diplompflegerin soll die Dosierung nicht richtig eingetragen haben. Sie fühlt sich am gestrigen Prozesstag „nicht schuldig“. Die Hausärztin erscheint nicht vor Gericht. Sie hat sich krankgemeldet.
Zurück zum Sommer 2018 – was war geschehen? Die Angestellte habe die Medikamentenliste der Patientin, wie im Arztbrief angegeben, in den Computer eingetragen. Die darin empfohlene Dosierung: einmal wöchentlich. So sei die 75-Jährige zunächst auch behandelt worden. Diese Liste wurde dann, wie üblich, an die zuständige Hausärztin geschickt und sei ohne Änderungen abgestempelt retourniert worden. Wo der Fehler genau passierte, kann am ersten Prozesstag nicht geklärt werden. Die Angeklagte hat eine Erklärung: Sie habe den Eintrag „wöchentlich“zwar in den Computer eingegeben – am Ausdruck sei er dann aber nicht sichtbar gewesen.
„Sie gaben das Medikament wöchentlich, dann täglich. Da ist Ihnen nicht aufgefallen, dass etwas nicht stimmt?“, fragt die Richterin. Sie erledige die Verteilung der Tabletten für 28 Bewohner, da habe sie sich das nicht gemerkt. Mit dem Medikament habe sie keine Erfahrung. Die Richterin will noch offene Fragen klären. Auch ein Facharzt für innere Medizin soll hinzugezogen und die Hausärztin befragt werden. Der Prozess wurde vertagt.