Digitales Amt wird überarbeitet
Wohnsitzanmeldung: Ministerin reagiert auf Kritik.
Das „Digitale Amt“, Ende März von Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck vorgestellt und seither für die Öffentlichkeit live geschaltet, wird überarbeitet. Wie berichtet, ist es über die Bürger-app möglich, aber gesetzlich naturgemäß untersagt, den Hauptwohnsitz an beliebiger Adresse anzumelden. Neos-abgeordneter Gerald Loacker etwa meldete seinen Hauptwohnsitz kurzerhand digital am Stubenring 1 in Wien an – dem Sitz des Digitalisierungsministeriums. Die Bestätigung durch den Unterkunftgeber, wie bisher vorgeschrieben, ist nicht mehr vorgesehen.
Digitalisierungsministerin Schramböck verweist auf Nachfrage der Kleinen Zeitung darauf, dass auch bei Wohnsitzanmeldungen auf Papier bisher nicht die Richtigkeit der Unterschrift des Vermieters
bzw. Unterkunftgebers geprüft wurde. „Ein Beamter wird nur schwer feststellen können, ob die Unterschrift korrekt ist.“Das Digitale Amt soll aber in dem Punkt „Wohnsitzanmeldungen“nachgebessert werden. Vorgesehen seien bis Herbst drei neue Features: So sollen künftig Wohnsitzanmeldungen in öffentlichen Gebäuden nicht mehr möglich sein.
„Das wurde einmal gemacht und war vermeintlich lustig, ist aber kein Spaß“, so Schramböck in Richtung Loacker. Weiters soll die Wohnsitzgemeinde die Möglichkeit bekommen, „zusätzlich ein Hakerl unter die Wohnsitzmeldung zu machen“, diese also prüfen können. Und der Quartiergeber bzw. Vermieter wird künftig eine Nachricht erhalten, sobald jemand bei ihm seinen Wohnsitz angemeldet hat.