Fenstertausch in Siedlung: Wer bezahlt die Kosten?
Von den Pflichten der Hausverwaltung und einer Rechnungslegung, die steuerliche Vorteile bringt. Für Sie da
In der Siedlung unserer Leserin ließ einer der Eigentümer sein Bad sanieren und gleichzeitig auch ein Fenster erneuern. „Jetzt will er, dass die Kosten für das Fenster von den Rücklagen unseres Hauses bezahlt werden“, erzählt sie und hat größte Bedenken, ob diese Vorgangsweise rechtlich in Ordnung ist.
Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer um eine Stellungnahme gebeten. Sie sagt: „Grundsätzlich sind Fenster ein Bestandteil der Außenhaut eines Gebäudes und daher von der Eigentümergemeinschaft zu erhalten.“
Die richtige Vorgangsweise wäre, so die Expertin, dass ein Miteigentümer der Hausverwaltung mitteilt, dass ein Fenster sanierungsbedürftig ist und die Hausverwaltung in der Folge die nötigen Arbeiten veranlasst. Die Verwaltung sei auch verpflichtet, mindestens drei Kostenvoranschläge einzuholen und den Auftrag an den Bestbieter zu vergeben. „Wichtig ist auch, dass die Rechnungslegung an die Eigentümergemeinschaft erfolgt, da nur dann der teilweise Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann“, sagt Räth. Wenn der Verwalter einen Miteigentümer ermächtigt, statt der Verwaltung die entsprechenden Aufträge zu vergeben, sei er trotzdem dafür verantwortlich, dass an den Bestbieter vergeben wird. „Ebenso hat er dafür zu sorgen, dass der Eigentümergemeinschaft kein steuerlicher Nachteil durch diese Vorgangsweise entsteht.“ Daniela Bachal berät Sie gerne.
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