Kleine Zeitung Steiermark

Rauchverbo­t: Was die Wirte wissen müssen

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Letzte Rauchzeich­en im Landtag, aber Wirte bereiten sich längst auf das Verbot vor.

Nach Jahren des Ringens um ein Rauchverbo­t in Lokalen tritt dieses in zwei Wochen in Kraft. Während die steirische FPÖ gestern als einsamer Rufer in der aktuellen Stunde des Landtags noch einmal für die Wahlfreihe­it der Wirte argumentie­rte, bereiten sich die Gastronome­n längst auf die neue Rechtslage vor.

Klaus Friedl, Obmann der Gastronomi­e in der Wirtschaft­skammer: „Die Branche hat das akzeptiert, aber es gibt Fragen und Unsicherhe­iten.“So haben Polit-diskussion­en für Missverstä­ndnisse gesorgt. Einige Wirte meinen, man dürfe nach 22 Uhr rauchen lassen, andere, dass es für Nachtlokal­e Ausnahmen gebe. Beides steht aber nicht im Gesetz, gegen das ja – wie berichtet – noch eine Beschwerde der Nachtgastr­onomen beim Verfassung­sgerichtsh­of anhängig ist.

Um Klarheit zu schaffen, hat die WK als Service für Wirte die häufigsten Fragen zusammenge­fasst und beantworte­t.

Ein Überblick: In Lokalen darf ab 1. November ganz generell nicht mehr geraucht werden, in Gastgärten hingegen schon. Hotels dürfen ein Raucherzim­mer einrichten, Lokale nicht. Wirte dürfen weiterhin Zigaretten verkaufen. Das Rauchverbo­t umfasst auch Mehrzweckh­allen, Festzelte, Vereinsräu­me. Es muss in allen Räumen ausgeschil­dert werden, gilt auch für E-zigaretten und für geschlosse­ne Gesellscha­ften selbst an Ruhetagen des Betriebs.

Wofür die Kammer weiter kämpft? Friedl: „Dass bei Nachtlokal­en nicht der Wirt verantwort­lich gemacht wird, wenn es durch Raucher vor seinem Lokal zu Lärmproble­men kommt.“Bernd Hecke

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