Rauchverbot: Was die Wirte wissen müssen
Letzte Rauchzeichen im Landtag, aber Wirte bereiten sich längst auf das Verbot vor.
Nach Jahren des Ringens um ein Rauchverbot in Lokalen tritt dieses in zwei Wochen in Kraft. Während die steirische FPÖ gestern als einsamer Rufer in der aktuellen Stunde des Landtags noch einmal für die Wahlfreiheit der Wirte argumentierte, bereiten sich die Gastronomen längst auf die neue Rechtslage vor.
Klaus Friedl, Obmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer: „Die Branche hat das akzeptiert, aber es gibt Fragen und Unsicherheiten.“So haben Polit-diskussionen für Missverständnisse gesorgt. Einige Wirte meinen, man dürfe nach 22 Uhr rauchen lassen, andere, dass es für Nachtlokale Ausnahmen gebe. Beides steht aber nicht im Gesetz, gegen das ja – wie berichtet – noch eine Beschwerde der Nachtgastronomen beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist.
Um Klarheit zu schaffen, hat die WK als Service für Wirte die häufigsten Fragen zusammengefasst und beantwortet.
Ein Überblick: In Lokalen darf ab 1. November ganz generell nicht mehr geraucht werden, in Gastgärten hingegen schon. Hotels dürfen ein Raucherzimmer einrichten, Lokale nicht. Wirte dürfen weiterhin Zigaretten verkaufen. Das Rauchverbot umfasst auch Mehrzweckhallen, Festzelte, Vereinsräume. Es muss in allen Räumen ausgeschildert werden, gilt auch für E-zigaretten und für geschlossene Gesellschaften selbst an Ruhetagen des Betriebs.
Wofür die Kammer weiter kämpft? Friedl: „Dass bei Nachtlokalen nicht der Wirt verantwortlich gemacht wird, wenn es durch Raucher vor seinem Lokal zu Lärmproblemen kommt.“Bernd Hecke