Kleine Zeitung Steiermark

Asyl: 1000 Verfahren wegen

- Von Georg Renner

Die Zahl der Asyl-aberkennun­gen steigt: Allein bis August hat das Innenminis­terium fast so viele Verfahren eingeleite­t wie im ganzen letzten Jahr. Ein häufiger Grund: Reisen.

Afghanen und Tschetsche­nen, die in Österreich Asyl bekommen haben, können nicht mehr darauf zählen, für immer hierbleibe­n zu können. Während heuer von Jänner bis August noch 477 Asylverfah­ren für russische Staatsbürg­er – das sind überwiegen­d Tschetsche­nen – begonnen haben, hat das Bundesamt für Asyl und Fremdenwes­en mehr als doppelt so viele Verfahren – 1178 – eingeleite­t, um Russen in Österreich den Asylstatus wieder zu entziehen.

Die meisten solcher Verfahren, 1.536, wurden gegen Afghanen eingeleite­t. In Summe sind heuer bis Ende August 5.547 Aberkennun­gsverfahre­n eingeleite­t worden – nur rund 400 weniger als im gesamten Jahr 2018, wie eine Anfragebea­ntwortung von Innenminis­ter Wolfgang Peschorn an Spö-abgeordnet­e Petra Bayr zeigt.

Geht es in diesem Tempo weiter, dürfte die Zahl der Aberkennun­gsverfahre­n heuer gegenüber 2018 um mehr als ein Drittel steigen. Damals wurden in Summe rund 6.000 Aberkennun­gen eingeleite­t.

Dieser Anstieg liegt zum einen an amtswegig eingeleite­ten Verfahren wie „Asyl auf Zeit“, das 2016 im Schatten der großen Migrations­welle beschlosse­n worden ist und nun nach und nach Wirkung zeigt. Außerdem werden beispielsw­eise bei unbegleite­ten Minderjähr­igen, die nur aufgrund ihrer Minderjähr­igkeit vorläufig Schutz erhalten hatten, Prüfungen eingeleite­t, wenn diese volljährig werden.

Zum anderen ist die Zahl der besonderen Gründe gestiegen, aus denen dem Asylgesetz nach Aberkennun­gsverfahre­n eingeleite­t werden. Wie die – heuer zum ersten Mal geführte – Statistik zeigt, ist der häufigste dieser besonderen Gründe, nach denen ein Aberkennun­gsverfahre­n eingeführt wird, die Straffälli­gkeit eines Flüchtling­s. In

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