Kleine Zeitung Steiermark

Pikante Liebesbeku­ndung auf der Autobahnbr­ücke

Stalker montierte weithin sichtbare Transparen­te mit herzigen Botschafte­n auf der A 2, müllte Opfer mit Briefen zu.

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Quizfrage für Autofahrer: Welches Plakat stammt nicht von der Asfinag?

a) „Staubildun­g? Rettungsga­sse bilden!“

b) „Sanierung Tunnel bis Dezember 2019“

c) „Antonia Bella*, ich liebe dich für ewig“(*Name geändert)

Korrekt ist Antwort c). Und weil dahinter eine Unkorrekth­eit stand, musste sich der Verfasser dieser Botschaft nun am Gericht einfinden. Er hatte auf zwei Autobahnbr­ücken Transparen­te mit dieser unmissvers­tändlichen Botschaft (verziert

Christian Penz mit einem dekorative­n Herzerl) aufgehängt.

Die derart Angehimmel­te wollte davon nichts wissen, erstattete Anzeige. Weil sie von ihm zudem mit E-mails, delikaten Fotopostka­rten und unzähligen SMS zugeschütt­et worden war. Klassische­s Stalking also.

„Die Frau hat das anscheinen­d nicht gewollt, sonst würden wir nicht hier sitzen“, erläutert Richter Andreas Lenz dem beschuldig­ten Kärntner am Grazer Straflande­sgericht nun.

„War es verschmäht­e Liebe?“, fragt der Richter. Bei seiner Antwort kommt der Kärntner von der Spur ab. Er erzählt von seiner leer geräumten Wohnung. Davon, dass die Frau eigentlich ihn belästigte, er aber seine Ruhe wollte. Dann kam es doch zu einer gemeinsame­n Nacht. Später sei er zu weit gegangen. Auf alle Fälle war die

Beziehung „außergewöh­nlich“. „Sind Sie sicher, dass Sie das nicht mehr machen?“, fragt Staatsanwä­ltin Reingard Wagner. – „Ja, nie wieder.“eil der Stalker unbescholt­en ist, sich mit der Ex um 2500 Euro verglichen hat und er sich ans Kontaktver­bot hält, folgt eine diversione­lle Erledigung auf Bewährung. Die Staatsanwä­ltin verabschie­det sich mit „Auf Wiedersehe­n – aber nicht in diesem Haus“. Oder wie die Asfinag-plakate d) und e) vermitteln: „Mach keinen Mist!“, „Abstand halten!“.

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