Pikante Liebesbekundung auf der Autobahnbrücke
Stalker montierte weithin sichtbare Transparente mit herzigen Botschaften auf der A 2, müllte Opfer mit Briefen zu.
Quizfrage für Autofahrer: Welches Plakat stammt nicht von der Asfinag?
a) „Staubildung? Rettungsgasse bilden!“
b) „Sanierung Tunnel bis Dezember 2019“
c) „Antonia Bella*, ich liebe dich für ewig“(*Name geändert)
Korrekt ist Antwort c). Und weil dahinter eine Unkorrektheit stand, musste sich der Verfasser dieser Botschaft nun am Gericht einfinden. Er hatte auf zwei Autobahnbrücken Transparente mit dieser unmissverständlichen Botschaft (verziert
Christian Penz mit einem dekorativen Herzerl) aufgehängt.
Die derart Angehimmelte wollte davon nichts wissen, erstattete Anzeige. Weil sie von ihm zudem mit E-mails, delikaten Fotopostkarten und unzähligen SMS zugeschüttet worden war. Klassisches Stalking also.
„Die Frau hat das anscheinend nicht gewollt, sonst würden wir nicht hier sitzen“, erläutert Richter Andreas Lenz dem beschuldigten Kärntner am Grazer Straflandesgericht nun.
„War es verschmähte Liebe?“, fragt der Richter. Bei seiner Antwort kommt der Kärntner von der Spur ab. Er erzählt von seiner leer geräumten Wohnung. Davon, dass die Frau eigentlich ihn belästigte, er aber seine Ruhe wollte. Dann kam es doch zu einer gemeinsamen Nacht. Später sei er zu weit gegangen. Auf alle Fälle war die
Beziehung „außergewöhnlich“. „Sind Sie sicher, dass Sie das nicht mehr machen?“, fragt Staatsanwältin Reingard Wagner. – „Ja, nie wieder.“eil der Stalker unbescholten ist, sich mit der Ex um 2500 Euro verglichen hat und er sich ans Kontaktverbot hält, folgt eine diversionelle Erledigung auf Bewährung. Die Staatsanwältin verabschiedet sich mit „Auf Wiedersehen – aber nicht in diesem Haus“. Oder wie die Asfinag-plakate d) und e) vermitteln: „Mach keinen Mist!“, „Abstand halten!“.
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