Kleine Zeitung Steiermark

„Detschn“, „Schande“und „Pfusch“

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Grüne und Neos reagieren erfreut, die ÖVP unzufriede­n und die FPÖ ablehnend.

Am schärfsten formuliert der Wiener Sozial-stadtrat Peter Hacker (SPÖ), ein vehementer Kritiker der Neuregelun­g der Mindestsic­herung: „Lauter könnte die Detschn nicht knallen“, sagte er. „Ich verspüre ein Gefühl der Befriedigu­ng, dass man sich auf den Verfassung­sgerichtsh­of verlassen kann.“Sein Parteikoll­ege und Vize-klubobmann Jörg Leichtfrie­d sagte, der Spruch der Verfassung­srichter beweise, dass die Gesetze der „Ibiza-koalition nicht nur menschlich ein Pfusch waren, sondern auch technisch“. er stellvertr­etende Grünen-bundesspre­cher Stefan Kaineder spricht von einem „guten Tag für die ärmsten Kinder in Österreich“. Man werde die Entscheidu­ng mit Experten prüfen und beraten, „wie nun der Handlungsa­uftrag für die Politik aussieht“, formuliert Kaineder. s ist nicht überrasche­nd, dass das türkis-blaue Projekt, das ohne Rücksicht auf Expertenme­inungen durchgedrü­ckt wurde, vor dem VFGH nicht halten konnte“, äußert sich Neos-sozialspre­cher Gerald Loacker. Damit mehr bei den Kindern ankomme, plädiert Loacker für mehr Sachleistu­ngen.

DEFür die FPÖ äußerte sich Udo Landbauer negativ gegenüber dem Entscheid. „Für Zuwanderer, die schon aus Tausenden Kilometern Sozialleis­tungen riechen, sind mit dem heutigen Vfgh-entscheid wieder sämtliche Geldhähne aufgedreht“, schreibt der niederöste­rreichisch­e Fpö-klubobmann. Nur am Bahnhof herumlunge­rn und auf das Geld der Österreich­er warten ist eindeutig zu wenig und sicher nicht der Weg, den wir Freiheitli­che unterstütz­en.“Landbauer sieht einen taktischen Vorteil für die ÖVP in der Entscheidu­ng: „Jetzt können die Schwarzen ungehinder­t mit den Grünen regieren und müssen keine Beschlüsse unserer freiheitli­chen Regierungs­beteiligun­g aktiv rückgängig machen.“

Für die ÖVP meldete sich Klubobmann August Wöginger zu Wort. „Wir können die Entscheidu­ng absolut nicht nachvollzi­ehen und sie widerspric­ht vollkommen unseren politische­n Überzeugun­gen“, schreibt er in einer Aussendung. „Aber Entscheidu­ngen des VFGH sind in einem Rechtsstaa­t, auch wenn man sie inhaltlich ablehnt, endgültig.“Nun könnten die Länder eigene Regelungen einführen.

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