„Detschn“, „Schande“und „Pfusch“
Grüne und Neos reagieren erfreut, die ÖVP unzufrieden und die FPÖ ablehnend.
Am schärfsten formuliert der Wiener Sozial-stadtrat Peter Hacker (SPÖ), ein vehementer Kritiker der Neuregelung der Mindestsicherung: „Lauter könnte die Detschn nicht knallen“, sagte er. „Ich verspüre ein Gefühl der Befriedigung, dass man sich auf den Verfassungsgerichtshof verlassen kann.“Sein Parteikollege und Vize-klubobmann Jörg Leichtfried sagte, der Spruch der Verfassungsrichter beweise, dass die Gesetze der „Ibiza-koalition nicht nur menschlich ein Pfusch waren, sondern auch technisch“. er stellvertretende Grünen-bundessprecher Stefan Kaineder spricht von einem „guten Tag für die ärmsten Kinder in Österreich“. Man werde die Entscheidung mit Experten prüfen und beraten, „wie nun der Handlungsauftrag für die Politik aussieht“, formuliert Kaineder. s ist nicht überraschend, dass das türkis-blaue Projekt, das ohne Rücksicht auf Expertenmeinungen durchgedrückt wurde, vor dem VFGH nicht halten konnte“, äußert sich Neos-sozialsprecher Gerald Loacker. Damit mehr bei den Kindern ankomme, plädiert Loacker für mehr Sachleistungen.
DEFür die FPÖ äußerte sich Udo Landbauer negativ gegenüber dem Entscheid. „Für Zuwanderer, die schon aus Tausenden Kilometern Sozialleistungen riechen, sind mit dem heutigen Vfgh-entscheid wieder sämtliche Geldhähne aufgedreht“, schreibt der niederösterreichische Fpö-klubobmann. Nur am Bahnhof herumlungern und auf das Geld der Österreicher warten ist eindeutig zu wenig und sicher nicht der Weg, den wir Freiheitliche unterstützen.“Landbauer sieht einen taktischen Vorteil für die ÖVP in der Entscheidung: „Jetzt können die Schwarzen ungehindert mit den Grünen regieren und müssen keine Beschlüsse unserer freiheitlichen Regierungsbeteiligung aktiv rückgängig machen.“
Für die ÖVP meldete sich Klubobmann August Wöginger zu Wort. „Wir können die Entscheidung absolut nicht nachvollziehen und sie widerspricht vollkommen unseren politischen Überzeugungen“, schreibt er in einer Aussendung. „Aber Entscheidungen des VFGH sind in einem Rechtsstaat, auch wenn man sie inhaltlich ablehnt, endgültig.“Nun könnten die Länder eigene Regelungen einführen.