Keine Verschärfungen bei Krankenständen
Leistungsharmonisierung der neuen ÖGK abgesegnet.
Die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist startklar: Der Überleitungsausschuss fasste in einer langen Sitzung am Dienstag wichtige Beschlüsse für den angestrebten Start mit 1. Jänner. In erster Linie wurde die Leistungsharmonisierung für Versicherte abgesegnet, zudem gab es nach wilden Diskussionen im Vorfeld einen einstimmigen Beschluss gegen eine Verschärfung bei Krankenständen. Für Beschäftigte gebe es im Moment „keine Veränderungen“und daher auch „keine Verschlechterungen“, so die Gewerkschaft. Der Wirtschaftsbund betont, dass es dennoch ein entschiedenes Vorgehen gegen den Missbrauch von Krankenständen brauche. Die ÖGK wurde daher beauftragt, „eine Analyse und mögliche Maßnahmen gegen Krankenstandsmissbrauch zu erarbeiten“.
Die Satzung der neuen ÖGK wurde ebenfalls einstimmig beschlossen. Diese regelt neben wichtigen Organisationsfragen vor allem Leistungen für die Versicherten in den Leistungsbereichen, in denen das Gesetz den Kassen Regelungsspielräume
gibt. Die erfreuliche Nachricht für die Versicherten: Wo es noch Satzungsunterschiede zwischen den Gebietskrankenkassen gab, werden die Leistungen harmonisiert und verbessert.
In allen Bundesländern wurde die Bewilligungspflicht für CT und MRT bis Ende 2021 ausgesetzt. Eine Verbesserung der Leistungen für Versicherte gebe es laut ÖGK auch beim Krankengeld. Für die Auszahlung ist künftig eine einheitliche Höchstdauer bis zu 78 Wochen vorgesehen. Bisher gab’s in sieben Gebietskrankenkassen nur 52 Wochen Maximalbezugsdauer. Der Maximalbetrag für Heilbehelfe und Hilfsmittel wird einheitlich auf 1342 Euro und etwa für Rollstühle und Prothesen auf 3580 Euro angehoben. Gänzlich abgeschafft wird der Eigenkostenanteil bei orthopädischen Maßschuhen für Kinder, für Erwachsene ist eine Senkung des Selbstbehalts vorgesehen. Verbesserungen sind auch im Bereich Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnbehandlung geplant. Weiters sollen in ganz Österreich für Krankentransporte keine Selbstbehalte mehr verrechnet werden.