Kleine Zeitung Steiermark

Bundesrat legt sich doch nicht quer

- Von Michael Jungwirth

Drei Ministerin­nen sind derzeit ohne Portefeuil­le. Der Bundesrat, in dem die Opposition das Sagen hat, hätte das Interregnu­m bis März verlängern können.

Mit Türkis-grün tritt der Bundesrat aus der Versenkung. Normalerwe­ise rückt die Länderkamm­er ins Blickfeld der Öffentlich­keit, wenn jemand deren Abschaffun­g fordert. Zum dritten Mal seit 40 Jahren ist eine Regierung ohne Mehrheit im Bundesrat. Den 27 türkis-grünen Abgeordnet­en stehen 34 rot-blaue Mandatare gegenüber.

Will heißen: Seit der Angelobung kann der Bundesrat jedes Gesetz blockieren, allerdings nur für wenige Wochen. Mit einfacher Mehrheit müssen ÖVP und Grüne im Nationalra­t dann einen Beharrungs­beschluss fassen. Von 1982 bis 1986 hatte der schwarz dominierte Bundesrat 47 Mal Gesetze der rot-blauen Regierung beeinspruc­ht, 2005 bis 2007 mussten unter Schüssel 2 24 Beharrungs­beschlüsse gefasst werden, listet Werner Zögernitz, intimer Kenner des Parlaments, auf.

Von der Möglichkei­t, der neuen Koalition Steine in den Weg zu legen, nimmt der Bundesrat aktuell Abstand. Ausgerechn­et der FPÖ ist es zu verdanken, dass das Bundesmini­sterienges­etz, das die Neuordnung der Ministerie­n festlegt, das Licht der Welt erblickt. Susanne Raab, Karoline Edtstadler, Christine Aschbacher etwa waren vor einer Woche als

Ministerin­nen ohne Portefeuil­le angelobt worden, weil deren Ressorts legistisch nicht existierte­n. Hätten SPÖ und FPÖ gemeinsame Sache gemacht, hätten sie wochenlang keine tief greifenden Entscheidu­ngen treffen können. „Einen solchen Einspruch muss man ja begründen“, erklärt Zögernitz. „Ich wüsste nicht, welche Länderinte­ressen durch die Neuordnung der Kompetenze­n berührt worden wären.“Die SPÖ hatte sich wegen der Ausglieder­ung der Arbeitsage­nden aus dem Sozialmini­sterium sowie der Tatsache, dass die ÖVP den Innen- und Verteidigu­ngsministe­r stellt, gegen das Gesetz gesperrt. Fpöklubche­f Herbert Kickl meinte hingegen, er wolle der neuen Regierung „keine Ausreden“liefern.

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Einspruch ist zu begründen: Zögernitz

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