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here Ziel der Hauptangeklagten war es, Alleinerbin von vermögenden Opfern zu werden“, sagt Dumpelnik. Zuerst hatte sie es auf einen Mann aus Sattendorf am Ossiacher See abgesehen. Mit diesem war die Angeklagte T. eng befreundet, die 44-jährige Ungarin wohnte bei ihm. „Die Hauptangeklagte sagte: Der Opi muss sterben. Wir müssen ihn beseitigen“, schildert die Staatsanwältin. Doch der Versuch, ihn mit Maiglöckchen zu vergiften, schlug fehl. Er starb wenige Wochen später eines offenbar natürlichen Todes.
Danach hatte es T. laut Anklage auf eine Villacher Pensionistin abgesehen. Die selbst ernannte Energetikerin war von der 72-Jährigen insgesamt dreimal als Haupterbin eingesetzt, danach aber immer wieder aus dem Testament gestrichen worden. Die Pensionistin habe T. als ihre Wahltochter bezeichnet. Doch 2018 wurde die von T. immer wieder um Geld erleichterte Villacherin erneut misstrauisch. „Die 72-Jährige wollte ihr Testament erneut ändern“, weiß Dumpelnik. „Da wusste die Hauptangeklagte: Die Frau muss sterben.“
Die 48-Jährige habe die Zweitangeklagte beauftragt, die Pensionistin zu ermorden. „Du musst ihre schlechte Energie beseitigen“, soll sie der Ungarin gesagt haben. Zuerst hätten T. und ihre Komplizin versucht, die Pensionistin mit Pilzen zu vergiften. Das misslang. Dann habe die Ungarin der Pensionistin den Kehlkopf zusammengedrückt, bis sie tot war.
Den Mord bestreitet die 44Jährige nicht. Allerdings: „Das war nicht ich“, sagt die Ungarin. Die Erstangeklagte habe ihr das befohlen, ein „göttliches Wesen“habe durch T. gesprochen. „Sie habe gegen diese negative Kraft gekämpft“, sagte H. Zweimal habe sie es nicht geschafft, die Pensionistin zu töten. „Doch dann war diese Kraft zu stark.“An den Mord will sich die 44-Jährige nicht erinnern können. Nicht nur ein „göttliches Wesen“, auch Drohungen hätten sie zu dem Mord getrieben. Drohungen der Erstangeklagten, dass ihrer Tochter „etwas geschehen“werde.
Die Hauptangeklagte will mit „Mord nichts zu tun“haben. „Der liebe Gott ordnet keinen Mord an“, sagt T. in ihrer Einvernahme. Redegewandt und mit viel Selbstvertrauen antwortet sie auf die Fragen. Das meiste sei Plan der Zweitangeklagten gewesen. „Warum sollte die sie so belasten?“, wollte Richter Wassertheurer wissen. „Weil sie die Wohnung der Pensionistin haben wollte“, antwortete T. Überhaupt: „Die Hälfte meiner Aussagen stimmt nicht. Das habe ich nur gesagt, weil ich unter Druck gesetzt worden bin“, sagte T.
Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt, ein Urteil soll es nächste Woche geben. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.