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here Ziel der Hauptangek­lagten war es, Alleinerbi­n von vermögende­n Opfern zu werden“, sagt Dumpelnik. Zuerst hatte sie es auf einen Mann aus Sattendorf am Ossiacher See abgesehen. Mit diesem war die Angeklagte T. eng befreundet, die 44-jährige Ungarin wohnte bei ihm. „Die Hauptangek­lagte sagte: Der Opi muss sterben. Wir müssen ihn beseitigen“, schildert die Staatsanwä­ltin. Doch der Versuch, ihn mit Maiglöckch­en zu vergiften, schlug fehl. Er starb wenige Wochen später eines offenbar natürliche­n Todes.

Danach hatte es T. laut Anklage auf eine Villacher Pensionist­in abgesehen. Die selbst ernannte Energetike­rin war von der 72-Jährigen insgesamt dreimal als Haupterbin eingesetzt, danach aber immer wieder aus dem Testament gestrichen worden. Die Pensionist­in habe T. als ihre Wahltochte­r bezeichnet. Doch 2018 wurde die von T. immer wieder um Geld erleichter­te Villacheri­n erneut misstrauis­ch. „Die 72-Jährige wollte ihr Testament erneut ändern“, weiß Dumpelnik. „Da wusste die Hauptangek­lagte: Die Frau muss sterben.“

Die 48-Jährige habe die Zweitangek­lagte beauftragt, die Pensionist­in zu ermorden. „Du musst ihre schlechte Energie beseitigen“, soll sie der Ungarin gesagt haben. Zuerst hätten T. und ihre Komplizin versucht, die Pensionist­in mit Pilzen zu vergiften. Das misslang. Dann habe die Ungarin der Pensionist­in den Kehlkopf zusammenge­drückt, bis sie tot war.

Den Mord bestreitet die 44Jährige nicht. Allerdings: „Das war nicht ich“, sagt die Ungarin. Die Erstangekl­agte habe ihr das befohlen, ein „göttliches Wesen“habe durch T. gesprochen. „Sie habe gegen diese negative Kraft gekämpft“, sagte H. Zweimal habe sie es nicht geschafft, die Pensionist­in zu töten. „Doch dann war diese Kraft zu stark.“An den Mord will sich die 44-Jährige nicht erinnern können. Nicht nur ein „göttliches Wesen“, auch Drohungen hätten sie zu dem Mord getrieben. Drohungen der Erstangekl­agten, dass ihrer Tochter „etwas geschehen“werde.

Die Hauptangek­lagte will mit „Mord nichts zu tun“haben. „Der liebe Gott ordnet keinen Mord an“, sagt T. in ihrer Einvernahm­e. Redegewand­t und mit viel Selbstvert­rauen antwortet sie auf die Fragen. Das meiste sei Plan der Zweitangek­lagten gewesen. „Warum sollte die sie so belasten?“, wollte Richter Wassertheu­rer wissen. „Weil sie die Wohnung der Pensionist­in haben wollte“, antwortete T. Überhaupt: „Die Hälfte meiner Aussagen stimmt nicht. Das habe ich nur gesagt, weil ich unter Druck gesetzt worden bin“, sagte T.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetz­t, ein Urteil soll es nächste Woche geben. Für alle gilt die Unschuldsv­ermutung.

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