Fehlgeleitete Patienten wegen Datenschutz
Patienten wurden zu 78 geschlossenen Ordinationen fehlgeleitet, weil Ärzte Daten nicht freigaben. Problemlösung in Arbeit.
Jetzt steht fest, warum es zu diesem Missgeschick kam. Bekannt ist ja, dass die Kassenärzte ihre Abwesenheiten laut Honorarordnung der Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer melden müssen.
Aber die Online-darstellung ist in diesem Zusammenhang ein völlig anderes Thema. Die
Online-veröffentlichung von Ordinationsöffnungszeiten ist nämlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung der einzelnen Ärzte gestattet. Und diese wurde anscheinend von den Ärzten nicht gegeben. Deshalb griffen Mitarbeiter des Gesundheitstelefons, ohne es zu ahnen, auf falsche Daten zu – und schickten
die Patienten zu den 78 Ordinationen.
Denn auf der Online-ärztesuche der Ärztekammer und auf der Website ordinationen.st wird die Abwesenheitsmeldung nur dann sichtbar, wenn die Ärztinnen und Ärzte ausdrücklich zustimmen, indem sie das betreffende Feld anklicken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sei eine routinemäßige Veröffentlichung ausdrücklich untersagt, erklärt man seitens der Ärztekammer. Warum die Ärzte ihre Daten nicht freigegeben haben, obwohl sie darüber informiert worden waren, wird noch zu klären sein. Bei der Lösung dieses Problems soll jetzt ein Gipfeltreffen helfen: Ärztekammer, Gesundheitsfonds und Sozialversicherung kommen am Donnerstag zusammen.
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