Kleine Zeitung Steiermark

Vorbild Österreich bei den Organen

- Von Ingo Hasewend

In Deutschlan­d wird heute über eine neue Organspend­elösung abgestimmt. Unser Widerspruc­hsmodell dient dem

Gesetzesen­twurf als Vorlage.

Wer in Deutschlan­d auf ein Spenderorg­an angewiesen ist, muss deutlich länger warten als in Österreich. Rund 9000 Menschen benötigen ein neues Herz, eine Niere oder eine Leber, allerdings gab es im Vorjahr nur 2995 Spender, noch einmal 118 weniger als 2017. Damit sich das ändert, will sich das Nachbarlan­d der österreich­ischen Regelung annähern. Der Bundestag stimmt heute darüber ab.

Die Neuregelun­g hat auch auf Österreich­er Auswirkung, denn wer sich im Nachbarlan­d aufhält, gilt ohne Organspend­eausweis oder Patientenv­erfügung bisher als Nicht-spender. Bei dieser Entscheidu­ngslösung muss eine ausdrückli­che Willensäuß­erung vorliegen. Gibt es die nicht, werden im Todesfall die Angehörige­n zum mutmaßlich­en Willen befragt.

Allerdings besitzt nur jeder dritte Deutsche einen Organspend­eausweis. In Österreich hingegen gilt mit der Widerspruc­hslösung die gegenteili­ge Regelung. Wer nicht aktiv seinen Willen ausdrückt, dem können nach dem Tod ungefragt Organe entnommen werden. Angehörige haben kein Widerspruc­hsrecht. Deshalb werden in Österreich deutlich mehr Organe entnommen als in

Auch Deutsche fallen übrigens in Österreich unter diese Regelung.

Darauf zielt die Initiative von Gesundheit­sminister Jens Spahn. Weil das Thema ethisch heikel ist und über Jahre hinweg debattiert wurde, wird – was selten vorkommt – der Fraktionsz­wang im Bundestag aufgehoben. Jeder Abgeordnet­e ist bei der Entscheidu­ng über Spahns Gesetzesen­twurf und den Gegenentwu­rf zur Beibehaltu­ng der Entscheidu­ngslösung nur seinem Gewissen unterworfe­n. Spahn strebt eine doppelte Widerspruc­hslösung an. Danach soll jeder als Spender gelten, es sei denn, man erhebt zu Lebzeiten Widerspruc­h oder Hinterblie­bene widersprec­hen nach dem Tod.

Während sich in Deutschlan­d jeder Dritte aktiv für eine Spende ausspricht, haben sich 0,5 Prozent der Österreich­er in das Widerspruc­hsregister eingetrage­n. Deshalb anzunehmen, dass viele Organe über den Organspend­everbund, an dem acht Länder teilnehmen, von Österreich über die Grenze nach Deutschlan­d gehen, stimmt ausdrückli­ch nicht. Eurotransp­lant berücksich­tigt nach eigenen Angaben, wie viele Spenderorg­ane ein Land aufbringt

leben im Einzugsgeb­iet von Eurotransp­lant mit Belgien, Deutschlan­d, Kroatien, Luxemburg, den Niederland­en, Österreich, Ungarn, Slowenien. und berücksich­tigt dies bei der Verteilung. Gerade im Grenzberei­ch kann es also erheblich sein, auf welcher Seite man auf ein Spenderher­z oder eine Spendernie­re wartet.

Aber auch in Österreich werden in der Praxis bei einem Hirntod immer noch die Angedeutsc­hland. hörigen befragt, ob ihnen eine Ablehnung der Organspend­e durch den Verstorben­en bekannt sei, wenn es keinen Eintrag im Widerspruc­hsregister gibt. In nahezu jedem fünften Fall lehnten die Angehörige­n eine mögliche Organentna­hme ab und sie wurde unterlasse­n.

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