Vorbild Österreich bei den Organen
In Deutschland wird heute über eine neue Organspendelösung abgestimmt. Unser Widerspruchsmodell dient dem
Gesetzesentwurf als Vorlage.
Wer in Deutschland auf ein Spenderorgan angewiesen ist, muss deutlich länger warten als in Österreich. Rund 9000 Menschen benötigen ein neues Herz, eine Niere oder eine Leber, allerdings gab es im Vorjahr nur 2995 Spender, noch einmal 118 weniger als 2017. Damit sich das ändert, will sich das Nachbarland der österreichischen Regelung annähern. Der Bundestag stimmt heute darüber ab.
Die Neuregelung hat auch auf Österreicher Auswirkung, denn wer sich im Nachbarland aufhält, gilt ohne Organspendeausweis oder Patientenverfügung bisher als Nicht-spender. Bei dieser Entscheidungslösung muss eine ausdrückliche Willensäußerung vorliegen. Gibt es die nicht, werden im Todesfall die Angehörigen zum mutmaßlichen Willen befragt.
Allerdings besitzt nur jeder dritte Deutsche einen Organspendeausweis. In Österreich hingegen gilt mit der Widerspruchslösung die gegenteilige Regelung. Wer nicht aktiv seinen Willen ausdrückt, dem können nach dem Tod ungefragt Organe entnommen werden. Angehörige haben kein Widerspruchsrecht. Deshalb werden in Österreich deutlich mehr Organe entnommen als in
Auch Deutsche fallen übrigens in Österreich unter diese Regelung.
Darauf zielt die Initiative von Gesundheitsminister Jens Spahn. Weil das Thema ethisch heikel ist und über Jahre hinweg debattiert wurde, wird – was selten vorkommt – der Fraktionszwang im Bundestag aufgehoben. Jeder Abgeordnete ist bei der Entscheidung über Spahns Gesetzesentwurf und den Gegenentwurf zur Beibehaltung der Entscheidungslösung nur seinem Gewissen unterworfen. Spahn strebt eine doppelte Widerspruchslösung an. Danach soll jeder als Spender gelten, es sei denn, man erhebt zu Lebzeiten Widerspruch oder Hinterbliebene widersprechen nach dem Tod.
Während sich in Deutschland jeder Dritte aktiv für eine Spende ausspricht, haben sich 0,5 Prozent der Österreicher in das Widerspruchsregister eingetragen. Deshalb anzunehmen, dass viele Organe über den Organspendeverbund, an dem acht Länder teilnehmen, von Österreich über die Grenze nach Deutschland gehen, stimmt ausdrücklich nicht. Eurotransplant berücksichtigt nach eigenen Angaben, wie viele Spenderorgane ein Land aufbringt
leben im Einzugsgebiet von Eurotransplant mit Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Ungarn, Slowenien. und berücksichtigt dies bei der Verteilung. Gerade im Grenzbereich kann es also erheblich sein, auf welcher Seite man auf ein Spenderherz oder eine Spenderniere wartet.
Aber auch in Österreich werden in der Praxis bei einem Hirntod immer noch die Angedeutschland. hörigen befragt, ob ihnen eine Ablehnung der Organspende durch den Verstorbenen bekannt sei, wenn es keinen Eintrag im Widerspruchsregister gibt. In nahezu jedem fünften Fall lehnten die Angehörigen eine mögliche Organentnahme ab und sie wurde unterlassen.