Plötzlich wird man zum Nichtspender
Weltweit gelten unterschiedliche Gesetze für Organspenden – mit Folgen für Reisende.
Kein Reisender möchte vor seinem Urlaub einen Gedanken an den Tod verschwenden. Doch wegen der teils erheblichen Unterschiede empfiehlt es sich, vor einem Auslandsaufenthalt die geltenden Regelungen zu Organspenden anzuschauen und für den Notfall Vorkehrungen zu treffen. Denn im Todesfall greift in der Regel das geltende Gesetz des Sterbeortes. In Österreich werden Deutsche ohne Willenserklärung automatisch zu Spendern, Österreicher in Deutschland ohne Spenderausweis hingegen zu Nichtspendern. Im Internet finden sich Vordrucke, um einen internationalen Organspendeausweis auszudrucken, und Formulare, um sich vor einer ungewollten Organentnahme zu schützen.
In einigen Ländern Europas gilt zum Beispiel die erweiterte Zustimmungslösung. Falls also keine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt, werden die Angehörigen gefragt. In Großbritannien außer Wales, Irland, Dänemark, Rumänien, den Niederlanden, in der Schweiz und in Litauen gilt diese Regelung. In Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Italien, Kroatien, Norwegen, Schweden und Finnland sowie einigen Ländern Osteuropas gilt wie in Österreich eine Widerspruchslösung, teils aber mit kleinen Abweichungen.
Tatsächlich haben vier Länder mit Widerspruchslösung die meisten Spender. Spanien steht nach den Zahlen des Internationalen Registers für
Organspenden mit 48 Spendern pro eine Million Einwohnern weltweit an der Spitze, es folgt Kroatien mit 41,2 sowie Portugal und Belgien (je 33,6). Österreich steht mit 26 im Jahr 2018 auf Rang zehn, Deutschland mit 11,5 nur auf Rang 40. Deutschland ist auch das einzige Land in Europa, das mehr Organe importiert als exportiert. Die Zahl der Spendewilligen ist nach den Transplantationsskandalen 2012 drastisch zurückgegangen.
Ein Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Zahl der Spender und der jeweiligen gesetzlichen Regelung lässt sich nicht herleiten, weil Faktoren wie Unfallopferzahl, Ausstattung der Kliniken und die Rolle von Transplantationsbeauftragten hineinwirken. In Spanien können außerdem bereits nach einem irreversiblen Herzkreislaufstillstand, nachdem also alle Wiederbelebungsversuche erfolglos blieben, Organe entnommen werden. In anderen Ländern muss der Tod durch einen Nachweis des unwiderrufbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, Kleinhirns und Hirnstamms zweifelsfrei feststehen.
Die Zahl der Lebendspender – also eine Niere oder ein Teil der Leber – ist nach diesem Register in der Türkei, Südkorea und den Niederlanden am höchsten. In der Türkei sind es 50,2 Spender pro Million Einwohner, in Südkorea 44,3, die Niederlande kommen auf 33. Österreich steht mit 8,5 Spendern auf Platz 32.