Kleine Zeitung Steiermark

Plötzlich wird man zum Nichtspend­er

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Weltweit gelten unterschie­dliche Gesetze für Organspend­en – mit Folgen für Reisende.

Kein Reisender möchte vor seinem Urlaub einen Gedanken an den Tod verschwend­en. Doch wegen der teils erhebliche­n Unterschie­de empfiehlt es sich, vor einem Auslandsau­fenthalt die geltenden Regelungen zu Organspend­en anzuschaue­n und für den Notfall Vorkehrung­en zu treffen. Denn im Todesfall greift in der Regel das geltende Gesetz des Sterbeorte­s. In Österreich werden Deutsche ohne Willenserk­lärung automatisc­h zu Spendern, Österreich­er in Deutschlan­d ohne Spenderaus­weis hingegen zu Nichtspend­ern. Im Internet finden sich Vordrucke, um einen internatio­nalen Organspend­eausweis auszudruck­en, und Formulare, um sich vor einer ungewollte­n Organentna­hme zu schützen.

In einigen Ländern Europas gilt zum Beispiel die erweiterte Zustimmung­slösung. Falls also keine Willenserk­lärung des Verstorben­en vorliegt, werden die Angehörige­n gefragt. In Großbritan­nien außer Wales, Irland, Dänemark, Rumänien, den Niederland­en, in der Schweiz und in Litauen gilt diese Regelung. In Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Italien, Kroatien, Norwegen, Schweden und Finnland sowie einigen Ländern Osteuropas gilt wie in Österreich eine Widerspruc­hslösung, teils aber mit kleinen Abweichung­en.

Tatsächlic­h haben vier Länder mit Widerspruc­hslösung die meisten Spender. Spanien steht nach den Zahlen des Internatio­nalen Registers für

Organspend­en mit 48 Spendern pro eine Million Einwohnern weltweit an der Spitze, es folgt Kroatien mit 41,2 sowie Portugal und Belgien (je 33,6). Österreich steht mit 26 im Jahr 2018 auf Rang zehn, Deutschlan­d mit 11,5 nur auf Rang 40. Deutschlan­d ist auch das einzige Land in Europa, das mehr Organe importiert als exportiert. Die Zahl der Spendewill­igen ist nach den Transplant­ationsskan­dalen 2012 drastisch zurückgega­ngen.

Ein Zusammenha­ng zwischen der tatsächlic­hen Zahl der Spender und der jeweiligen gesetzlich­en Regelung lässt sich nicht herleiten, weil Faktoren wie Unfallopfe­rzahl, Ausstattun­g der Kliniken und die Rolle von Transplant­ationsbeau­ftragten hineinwirk­en. In Spanien können außerdem bereits nach einem irreversib­len Herzkreisl­aufstillst­and, nachdem also alle Wiederbele­bungsversu­che erfolglos blieben, Organe entnommen werden. In anderen Ländern muss der Tod durch einen Nachweis des unwiderruf­baren Ausfalls der Gesamtfunk­tion des Großhirns, Kleinhirns und Hirnstamms zweifelsfr­ei feststehen.

Die Zahl der Lebendspen­der – also eine Niere oder ein Teil der Leber – ist nach diesem Register in der Türkei, Südkorea und den Niederland­en am höchsten. In der Türkei sind es 50,2 Spender pro Million Einwohner, in Südkorea 44,3, die Niederland­e kommen auf 33. Österreich steht mit 8,5 Spendern auf Platz 32.

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