Kleine Zeitung Steiermark

Prozess nach Fehlverhal­ten bei Sterbehilf­e

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Weil drei Ärzten in Belgien mutmaßlich­e Fehler beim Leisten von Sterbehilf­e unterlaufe­n waren, stehen sie heute in der Stadt Gent vor Gericht. Den Medizinern wird vorgeworfe­n, bei der Tötung einer 38-jährigen Belgierin mit psychische­n Problemen im Jahr 2010 die Entscheidu­ng über die Sterbehilf­e nicht genau überprüft zu haben. Angeklagt sind ein Arzt, der der Patientin das tödliche Medikament verabreich­te, sowie ein Allgemeinm­ediziner und ein Psychiater, die grünes Licht für die Sterbehilf­e gaben. Den Ärzten droht lebenslang­e Haft. In Belgien ist aktive Sterbehilf­e seit 2002 für Patienten zugelassen, die an einer unheilbare­n Krankheit leiden und ihren Antrag „freiwillig, überlegt und wiederholt“gestellt haben.

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