Prozess nach Fehlverhalten bei Sterbehilfe
Weil drei Ärzten in Belgien mutmaßliche Fehler beim Leisten von Sterbehilfe unterlaufen waren, stehen sie heute in der Stadt Gent vor Gericht. Den Medizinern wird vorgeworfen, bei der Tötung einer 38-jährigen Belgierin mit psychischen Problemen im Jahr 2010 die Entscheidung über die Sterbehilfe nicht genau überprüft zu haben. Angeklagt sind ein Arzt, der der Patientin das tödliche Medikament verabreichte, sowie ein Allgemeinmediziner und ein Psychiater, die grünes Licht für die Sterbehilfe gaben. Den Ärzten droht lebenslange Haft. In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit 2002 für Patienten zugelassen, die an einer unheilbaren Krankheit leiden und ihren Antrag „freiwillig, überlegt und wiederholt“gestellt haben.