Kleine Zeitung Steiermark

Feuer im Rüsthaus gelegt: Haftstrafe

- Von Christian Penz

Steirische­r Feuerwehrm­ann verursacht­e 385.000 Euro Schaden. Beim Prozess rechtferti­gte sich der 29-Jährige für seinen Nervenkitz­el: „Ich musste Stress abbauen.“

Seit 2013 war der Mann bei der örtlichen Feuerwehr. Im vergangene­n Sommer wurde aus dem Südoststei­rer über Nacht ein Brandstift­er. Trauriger Höhepunkt: Er verursacht­e im Rüsthaus in seinem Ort ein Großfeuer – dieses konnte selbst durch 55 Feuerwehrm­änner nicht mehr unter Kontrolle gebracht werden. Am Gebäude entstand, weil ein Großteil der Technik vernichtet worden war, ein Sachschade­n von 385.000 Euro. „Mein Mandant wird heute keine Rechtferti­gung nennen – für diese Taten gibt es nämlich keine. Es wird aber eine Entschuldi­gung geben“, nimmt der Anwalt des bislang Unbescholt­enen vorweg.

Staatsanwa­lt Gilbert Zechner listet die Fakten auf. Drei Mal hat der Mann Feuer verursacht:

„Ich habe nicht damit gerechnet, dass dadurch so ein Feuer ausbricht“– „Das ist nicht nachvollzi­ehbar. Sie sind doch ein ausgebilde­ter Feuerwehrm­ann.“

Zwei Mal bei Holzstößen, ein Mal in einer öffentlich­en Toilette. Er setzte meist sogar selbst den Notruf ab, war beim folgenden Löscheinsa­tz dabei. „Aufgrund des Nervenkitz­els und seiner Faszinatio­n für Feuer“, wie es Zechner formuliert, folgte der finale Akt: „Im Rüsthaus entzündete er in der Damenumkle­ide mittels Brandbesch­leuniger auf Alkoholbas­is Feuer.“

„Durch den ganzen Stress ist das gekommen“, versucht sich der Beschuldig­te zu rechtferti­gen, „durch die Lernerei, die Prüfungen, durch die Feuerwehr.“Richterin Catherine Bütler will den Ausführung­en des 29-Jährigen nur bedingt Glauben schenken, als dieser meint, die Gefahr des Zündelns unterschät­zt zu haben: „Sie wollen uns erklären, dass Sie nicht gewusst haben, was passieren kann? Sie sind doch ausgebilde­ter Feuerwehrm­ann.“Der Beschuldig­te versichert, nur ein Pulver angezündet zu haben – das Gutachten widerspric­ht dieser These.

Wegen Brandstift­ung und Sachbeschä­digung ergeht das (noch nicht rechtskräf­tige) Urteil: 24 Monate Haft, acht davon unbedingt. Plus Weisung zur Psychother­apie mit Schwerpunk­t Pyromanie.

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