„Du hättest nur nett sein müssen“
Gestern startete Prozess gegen Asylwerber, der Amtsleiter in Dornbirn erstochen hatte. Der Fall rief Debatte über Sicherungshaft hervor.
Der 35-jährige Soner Ö., der vor einem Jahr den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen hat, hat sich gestern vor dem Landesgericht Feldkirch zur Tötung des 49-Jährigen bekannt. Um Mord habe es sich dabei aber nicht gehandelt. „Ich wollte ihm eine Strafe geben, nicht ihn ermorden“, beteuerte der Asylwerber.
Ö. bekannte sich schuldig der absichtlichen schweren Körperverletzung mit Todesfolge. Er suchte den Sozialamtsleiter am Nachmittag des 6. Februar 2019 zum wiederholten Mal auf, dabei habe ihn dieser mit „Du Arschloch, bist du schon wieder da?“angesprochen. Das habe ihn so wütend gemacht, dass er die Kontrolle verloren habe. Er habe das mitgeführte Küchenmesser aus dem Hosenbund gezogen und sei auf den am Schreibtisch sitzenden 49Jährigen losgegangen, bekannte der Angeklagte. Eine Tötungsabsicht habe er aber nicht gehabt. „Ich wollte ihm die Nackenmuskeln herausschneiden, damit er seinen Arm nicht mehr benutzen kann“, sagte Ö. Als er
Sozialamtsleiter in die Schulter habe stechen wollen, sei dieser jedoch aufgestanden, deshalb habe er ihn auf Brusthöhe erwischt. Der wuchtige Stich durchschlug das Brustbein und verletzte die Aorta, der Sozialamtsleiter verblutete. Der mit 0,78 Promille alkoholisierte und unter Medikamenteneinfluss stehende Asylwerber wurde nach kurzer Flucht gefasst.
„Wenn ich ihn hätte töten wollen, hätte ich es so gemacht, dass es niemand erfahren hätte“, stellte der Angeklagte mit Verweis auf seine Kampferfahrung fest. Er habe ihm „Schmerzstiche“versetzen wollen, deshalb seien es nur zwei bis drei Zentimeter tiefe Stiche in die Arme gewesen. „Ich weiß nicht, warum ich das getan habe“, so der 35-Jährige.
Staatsanwältin Konstanze Manhart hatte in ihrem Eröffnungsplädoyer die Ereignisse des Tattags dargelegt. Der 35jährige Ö. war bereits seit 23. Jänner immer wieder wegen noch nicht erfolgter Geldleistungen aus der Grundversorgung zur Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gekommen. Besondere Brisanz war deshalb gegeben, weil der Getötete zehn Jahre zuvor – in anderer Funktion und nach der 15. Verurteilung Ö.s – ein Aufenthaltsverbot gegen den 35-Jährigen erlassen hatte. Dieser war Anfang 2019 illegal nach Österreich zurückgekehrt. Ein Asylverfahren wurde zugelassen, weil der 35-jährige Kurde seinen Angaben zufolge 2015 in Syrien gekämpft und mindestens zwei türkische Soldaten getötet hatte. Deshalb drohe ihm in der Türkei die Verfolgung, hieß es. Und deshalb trage er aus Angst vor Repressadem lien des türkischen Staates auch stets ein Messer bei sich, so der Angeklagte.
Viel Zeit wurde am Verhandlungstag darauf verwendet, mit dem Angeklagten seine Aussagen aus dem Polizeiprotokoll durchzugehen. Manhart zitierte daraus Ö.s Sätze unmittelbar nach der Tat, die der 35-Jährige nicht bestritt: „Jetzt werden diese schönen blauen Augen erlöschen. Du hättest nur nett sein müssen.“Das habe er aus Mitleid gesagt, betonte Ö. Die Tatwaffe hat der Angeklagte laut Manhart symbolisch auf dem Schreibtisch des Opfers abgelegt. Das habe „Wer sein Amt