Bankomaten mit Auto herausgerissen: Haftstrafe
Zwei filmreife Coups mit 225.000 Euro Beute: Um schnell flüchten zu können, sorgte Bande sogar für private Autobahnauffahrt.
Es ist ein moderner Klassiker aus dem Zitatenschatz von Bankräubern: „Ich war nur der Fahrer.“Derart rechtfertigte sich am Grazer Straflandesgericht auch ein umfassend geständiger Rumäne (31), der an einer Reihe von Bankomatdiebstählen in Österreich und Italien beteiligt war.
Gefahren ist er mit einem kleinen, gestohlenen Ford Kuga. Samt drei Komplizen machte er sich im Februar 2017 Richtung Söding (Bezirk Voitsberg) auf. Bei der dortigen Bankfiliale schlug man zu – „mit einer an den Tag gelegten Brutalität und Rücksichtslosigkeit, die beispiellos ist“, wie es Staatsanwältin Elisabeth Gasser erläutert. Die Bande zwängte nämlich „hochprofessionell in Sekundenschnelle die Glasschiebetüre im Foyer auf, um danach einen Spanngurt am Bankomaten und am Auto zu befestigen“. Der 800-Kilo-geldautomat wurde mittels Pkw herausgerissen und abtransportiert, abseits des Tatorts wurde er dann in aller Seelenruhe geöffnet. 117.000 Euro Bargeld wurden erbeutet und brüderlich durch vier dividiert.
„Am Tatort hat es ausgeschaut wie nach einem Bombenanschlag. Das war schon spektakulär. Wie kommt man da drauf ?“, fragt Richterin Julia Riffel den Angeklagten. Seine Erklärung liefert er schulterzuckend ab: „Wir hörten, dass man das so machen kann. Aber die Idee kam nicht von mir.“
Einen guten Monat nach dem Söding-coup schlug die Bande in Oberösterreich zu. Die Beute aus dem entführten Bankomaten diesmal: 108.000 Euro. Für die Flucht haben sich die Rumänen damals etwas Besonderes einfallen lassen. „Sie haben provisorisch aus einem Wildzaun, der neben der Autobahn steht, einen 4-Meter-abschnitt herausgerissen und sich somit eine private Autobahnauffahrt geschaffen“, erklärt die Staatsanwältin. Das Vorhaben ging planmäßig auf.
Für seine Teilnahme an mehreren Coups in Italien hat der 31Jährige bereits zweieinhalb Jahre abgesessen. Gestern verkündete Richterin Julia Riffel das Urteil des Schöffengerichts: „20 Monate zusätzliche Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung.“Plus 264 Euro – für vier Meter Wildzaun.