Abschottung vor Virus wird verschärft
Die WHO rief wegen des Coronavirus den internationalen Notstand aus. Rückholaktion für Österreicher am Wochenende. Berechtigte Maßnahmen?
Im Kampf gegen das sich weiterhin rasant ausbreitende Coronavirus haben China und andere Staaten ihre Maßnahmen nochmals verschärft. Singapur und die Mongolei wollen keine Chinesen mehr ins Land lassen. Auch Österreich erhöhte seine Sicherheitsstufe und gab eine partielle Reisewarnung für die Krisenregion aus. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Unterdessen holen immer mehr Länder ihre Bürger aus der hauptbetroffenen Provinz Hubei zurück.
Was bedeutet ein internationaler Gesundheitsnotstand?
ANTWORT: Als solchen versteht die WHO ein „außergewöhnliches Ereignis“, bei dem die Ausbreitung einer Krankheit über mehrere Staaten droht. Die Situation müsse „ernst, ungewöhnlich und unerwartet“sein und unmittelbare international koordinierte Gegenmaßnahmen erfordern. Der Notstand der WHO sei „eine Präventivmaßnahme, um vor allem jenen Ländern schneller helfen zu können, die ein weniger entwickeltes Gesundheitssystem haben“, erklärt Bernhard Benko, Mediziner im Gesundheitsministerium. Mit dieser Erklärung werden in der Regel mehr finanzielle Ressourcen von den Mitgliedsländern freigegeben.
Welche Maßnahmen wird die WHO nun empfehlen?
ANTWORT: Die Who-empfehlungen können sehr unterschiedliche Maßnahmen umfassen. In Extremfällen sind darunter Reisebeschränkungen für ganze Länder oder für einzelne Risikogruppen wie etwa Schwangere. Bisher hat die WHO jedoch keine dieser konkreten Maßnahmen genannt.
Was heißt das für Österreich?
ANTWORT: Es habe keine unmittelbaren Konsequenzen, erklärte gestern Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Die Grünen). Wie geplant trete nach der Anzeigepflicht ab morgen eine neue Verordnung in Kraft, wonach es nun möglich ist, nicht nur kranken oder krankheitsverdächtigen Personen den
Umgang mit anderen Menschen zu beschränken. Im konkreten Ernstfall und bei Bedarf gilt die Verordnung auch für jene Personen, bei denen ein Verdacht besteht, dass sie sich angesteckt haben könnten, obwohl sie noch keine Krankheitssymptome haben. „Mögliche weitere Maßnahmen werde man – wie bisher – eng mit der