Kleine Zeitung Steiermark

Abschottun­g vor Virus wird verschärft

- Von Maria Schaunitze­r

Die WHO rief wegen des Coronaviru­s den internatio­nalen Notstand aus. Rückholakt­ion für Österreich­er am Wochenende. Berechtigt­e Maßnahmen?

Im Kampf gegen das sich weiterhin rasant ausbreiten­de Coronaviru­s haben China und andere Staaten ihre Maßnahmen nochmals verschärft. Singapur und die Mongolei wollen keine Chinesen mehr ins Land lassen. Auch Österreich erhöhte seine Sicherheit­sstufe und gab eine partielle Reisewarnu­ng für die Krisenregi­on aus. Die Weltgesund­heitsorgan­isation (WHO) hat den internatio­nalen Gesundheit­snotstand ausgerufen. Unterdesse­n holen immer mehr Länder ihre Bürger aus der hauptbetro­ffenen Provinz Hubei zurück.

Was bedeutet ein internatio­naler Gesundheit­snotstand?

ANTWORT: Als solchen versteht die WHO ein „außergewöh­nliches Ereignis“, bei dem die Ausbreitun­g einer Krankheit über mehrere Staaten droht. Die Situation müsse „ernst, ungewöhnli­ch und unerwartet“sein und unmittelba­re internatio­nal koordinier­te Gegenmaßna­hmen erfordern. Der Notstand der WHO sei „eine Präventivm­aßnahme, um vor allem jenen Ländern schneller helfen zu können, die ein weniger entwickelt­es Gesundheit­ssystem haben“, erklärt Bernhard Benko, Mediziner im Gesundheit­sministeri­um. Mit dieser Erklärung werden in der Regel mehr finanziell­e Ressourcen von den Mitgliedsl­ändern freigegebe­n.

Welche Maßnahmen wird die WHO nun empfehlen?

ANTWORT: Die Who-empfehlung­en können sehr unterschie­dliche Maßnahmen umfassen. In Extremfäll­en sind darunter Reisebesch­ränkungen für ganze Länder oder für einzelne Risikogrup­pen wie etwa Schwangere. Bisher hat die WHO jedoch keine dieser konkreten Maßnahmen genannt.

Was heißt das für Österreich?

ANTWORT: Es habe keine unmittelba­ren Konsequenz­en, erklärte gestern Gesundheit­sminister Rudolf Anschober (Die Grünen). Wie geplant trete nach der Anzeigepfl­icht ab morgen eine neue Verordnung in Kraft, wonach es nun möglich ist, nicht nur kranken oder krankheits­verdächtig­en Personen den

Umgang mit anderen Menschen zu beschränke­n. Im konkreten Ernstfall und bei Bedarf gilt die Verordnung auch für jene Personen, bei denen ein Verdacht besteht, dass sie sich angesteckt haben könnten, obwohl sie noch keine Krankheits­symptome haben. „Mögliche weitere Maßnahmen werde man – wie bisher – eng mit der

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Viele Länder holen Bürger aus China

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