Abstandsregel wird zum Tauschobjekt
Ein Meter Abstand oder Maskenpflicht: Die Regeln für den Kulturbetrieb werden lockerer. Freiluft-events dürfen mehr Besucher haben.
Wie im Wirtshaus, so im Theater: Ab 29. Mai gelten für den Kulturbetrieb neue, lockerere Regeln.
Zwar unterliegen Veranstaltungen nach wie vor der Maxime, dass neben jedem besetzten Platz ein Meter Abstand gewahrt oder ein Sitz frei bleiben muss. Aber analog zur Gastronomie dürfen „Menschen, die in einem Haushalt leben, oder bis zu vier Erwachsene, die gemeinsam eine Veranstaltung besuchen, für ein gemeinsames Kulturerlebnis direkt nebeneinandersitzen“, verkündete die neue Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer am Montag. Nachsatz: „Die beiden Bereiche gehören, was Lebensqualität und Lebensfreude betrifft, ja auch irgendwie zusammen.“Folgerichtig wird es bei Kulturveranstaltungen ab Freitag auch wieder Pausen und aufgesperrte Buffets geben.
Allerdings hat die Lockerung ihre Bedingungen: „Wenn durch diese Regelungen der Abstand von einem Meter unterschritten wird, dann ist im Publikum der Mund-nasenschutz zu tragen.“Für Besucher nicht unbedingt hoch attraktiv, aber: „Halbwegs gut besuchte Veranstaltungen mit Maske sind besser als fast leere Säle mit weit auseinandersitzenden Gästen ohne Maske.“Das sehen wohl auch die Veranstalter so, die mit Mayer letzte Woche das Regelwerk verhandelt haben. Gemeinsam wurden auch die Weichen für das Sommergeschehen gestellt. Das Ergebnis wirkt zumindest praktikabel.
Bei Freiluftveranstaltungen wird die maximale Besucheranzahl erhöht. Ab 1. Juli dürfen bis zu 500 Personen an Outdoorevents teilnehmen, ab 1. August bis zu 750 (und mit Sondergenehmigung sogar bis zu 1250, was Festivalveranstalter freuen wird). In geschlossenen Räumen gilt weiterhin: Ab 29. Mai dürfen Veranstaltungen höchstens 100 Besucher haben, ab 1. Juli höchstens 250, ab 1. August höchstens 500 (und mit Sondergenehmigung der Bezirksverwaltung bis zu 1000).
Diese Zahlen beziehen sich rein auf die Besucher (exklusive künstlerischen und technischen Personals), sie gelten aber nur für Events mit fixen Sitzplätzen. Ansonsten liegt die Obergrenze bei 100 Personen. Begründung: Stehveranstaltungen seien schlechter kontrollierbar.
Maskenpflicht gibt es unter freiem Himmel keine. „Da ist schon allerhand möglich“, findet Mayer. Allerdings müssen Veranstalter nun regionale Auflagen erfüllen. Wer etwa seine
Besucherzahl aufstocken möchte, muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde ein Sicherheitskonzept vorlegen. So können bei Genehmigungen z. B. die lokalen Infektionszahlen berücksichtigt werden.
Zu den drängendsten Fragen in der Kulturszene zählte zuletzt der Probenbetrieb – siehe Kampf- und Liebesszenenverbot. Nun stellt Mayer klar, dass auf Bühnen die Abstandsregeln nicht gelten: „Wenn es die berufliche Tätigkeit erfordert, ist von dem einen Meter Abstand abzusehen“, so Mayer. „Wichtig ist, dass künstlerische Freiheit