Kleine Zeitung Steiermark

Abstandsre­gel wird zum Tauschobje­kt

- Von Ute Baumhackl

Ein Meter Abstand oder Maskenpfli­cht: Die Regeln für den Kulturbetr­ieb werden lockerer. Freiluft-events dürfen mehr Besucher haben.

Wie im Wirtshaus, so im Theater: Ab 29. Mai gelten für den Kulturbetr­ieb neue, lockerere Regeln.

Zwar unterliege­n Veranstalt­ungen nach wie vor der Maxime, dass neben jedem besetzten Platz ein Meter Abstand gewahrt oder ein Sitz frei bleiben muss. Aber analog zur Gastronomi­e dürfen „Menschen, die in einem Haushalt leben, oder bis zu vier Erwachsene, die gemeinsam eine Veranstalt­ung besuchen, für ein gemeinsame­s Kulturerle­bnis direkt nebeneinan­dersitzen“, verkündete die neue Kulturstaa­tssekretär­in Andrea Mayer am Montag. Nachsatz: „Die beiden Bereiche gehören, was Lebensqual­ität und Lebensfreu­de betrifft, ja auch irgendwie zusammen.“Folgericht­ig wird es bei Kulturvera­nstaltunge­n ab Freitag auch wieder Pausen und aufgesperr­te Buffets geben.

Allerdings hat die Lockerung ihre Bedingunge­n: „Wenn durch diese Regelungen der Abstand von einem Meter unterschri­tten wird, dann ist im Publikum der Mund-nasenschut­z zu tragen.“Für Besucher nicht unbedingt hoch attraktiv, aber: „Halbwegs gut besuchte Veranstalt­ungen mit Maske sind besser als fast leere Säle mit weit auseinande­rsitzenden Gästen ohne Maske.“Das sehen wohl auch die Veranstalt­er so, die mit Mayer letzte Woche das Regelwerk verhandelt haben. Gemeinsam wurden auch die Weichen für das Sommergesc­hehen gestellt. Das Ergebnis wirkt zumindest praktikabe­l.

Bei Freiluftve­ranstaltun­gen wird die maximale Besucheran­zahl erhöht. Ab 1. Juli dürfen bis zu 500 Personen an Outdooreve­nts teilnehmen, ab 1. August bis zu 750 (und mit Sondergene­hmigung sogar bis zu 1250, was Festivalve­ranstalter freuen wird). In geschlosse­nen Räumen gilt weiterhin: Ab 29. Mai dürfen Veranstalt­ungen höchstens 100 Besucher haben, ab 1. Juli höchstens 250, ab 1. August höchstens 500 (und mit Sondergene­hmigung der Bezirksver­waltung bis zu 1000).

Diese Zahlen beziehen sich rein auf die Besucher (exklusive künstleris­chen und technische­n Personals), sie gelten aber nur für Events mit fixen Sitzplätze­n. Ansonsten liegt die Obergrenze bei 100 Personen. Begründung: Stehverans­taltungen seien schlechter kontrollie­rbar.

Maskenpfli­cht gibt es unter freiem Himmel keine. „Da ist schon allerhand möglich“, findet Mayer. Allerdings müssen Veranstalt­er nun regionale Auflagen erfüllen. Wer etwa seine

Besucherza­hl aufstocken möchte, muss bei der Bezirksver­waltungsbe­hörde ein Sicherheit­skonzept vorlegen. So können bei Genehmigun­gen z. B. die lokalen Infektions­zahlen berücksich­tigt werden.

Zu den drängendst­en Fragen in der Kulturszen­e zählte zuletzt der Probenbetr­ieb – siehe Kampf- und Liebesszen­enverbot. Nun stellt Mayer klar, dass auf Bühnen die Abstandsre­geln nicht gelten: „Wenn es die berufliche Tätigkeit erfordert, ist von dem einen Meter Abstand abzusehen“, so Mayer. „Wichtig ist, dass künstleris­che Freiheit

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