Kurzarbeit: Verändert und verlängert
Betriebe können Corona-kurzarbeit zu neuen Regeln um drei weitere Monate verlängern.
Die Sozialpartner haben sich auf eine Neuregelung und Verlängerung der Corona-kurzarbeit um drei Monate geeinigt. Die Adaption – so heißt es von Arbeiterkammer, ÖGB und Wirtschaftskammer – bringe eine vereinfachte Berechnung, Arbeit auf Abruf sei verboten und dank geänderter Durchrechnungsmodalitäten bekämen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt. Die Nettoersatzraten bleiben bei 80, 85 oder 90 Prozent, um das „Hochfahren“der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen aber eine höhere Arbeitszeit anordnen als vereinbart. Dass in der neuen Vereinbarung „Arbeit auf Abruf“dezidiert verboten ist, war wiederum der AK ein besonderes Anliegen. Der Kompromiss: Arbeitgeber müssen mindestens drei Tage im Voraus bekannt geben, wenn höhere Arbeitszeiten benötigt werden. Neu geregelt ist auch die Bezahlung für Lehrlinge, die beim Wechsel des Lehrjahres oder bei erfolgreicher Lehrabschlussprüfung eine höhere Lehrlingsentschädigung bekommen.
Erfreut über die Einigung zeigt sich die Industriellenvereinigung. Zur Entlastung der Betriebe diene etwa, dass bei Arbeitszeitänderungen nun nicht mehr jedes Mal die Sozialpartner informiert werden müssen.