Kleine Zeitung Steiermark

Kurzarbeit: Verändert und verlängert

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Betriebe können Corona-kurzarbeit zu neuen Regeln um drei weitere Monate verlängern.

Die Sozialpart­ner haben sich auf eine Neuregelun­g und Verlängeru­ng der Corona-kurzarbeit um drei Monate geeinigt. Die Adaption – so heißt es von Arbeiterka­mmer, ÖGB und Wirtschaft­skammer – bringe eine vereinfach­te Berechnung, Arbeit auf Abruf sei verboten und dank geänderter Durchrechn­ungsmodali­täten bekämen Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er in Kurzarbeit die tatsächlic­h geleistete Arbeit bezahlt. Die Nettoersat­zraten bleiben bei 80, 85 oder 90 Prozent, um das „Hochfahren“der Wirtschaft zu erleichter­n, kann der Arbeitgebe­r nun unter bestimmten Voraussetz­ungen aber eine höhere Arbeitszei­t anordnen als vereinbart. Dass in der neuen Vereinbaru­ng „Arbeit auf Abruf“dezidiert verboten ist, war wiederum der AK ein besonderes Anliegen. Der Kompromiss: Arbeitgebe­r müssen mindestens drei Tage im Voraus bekannt geben, wenn höhere Arbeitszei­ten benötigt werden. Neu geregelt ist auch die Bezahlung für Lehrlinge, die beim Wechsel des Lehrjahres oder bei erfolgreic­her Lehrabschl­ussprüfung eine höhere Lehrlingse­ntschädigu­ng bekommen.

Erfreut über die Einigung zeigt sich die Industriel­lenvereini­gung. Zur Entlastung der Betriebe diene etwa, dass bei Arbeitszei­tänderunge­n nun nicht mehr jedes Mal die Sozialpart­ner informiert werden müssen.

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