Für Kroatien gilt Registrierpflicht
Nun kann auch von slowenischer Seite auflagenfrei von und nach Österreich verkehrt werden. Nach Kroatien gilt Registrierpflicht und Quarantäne bei Heimreise.
Mit dem gestrigen 4. Juni sind also die Grenzen zu fast allen Nachbarländern Österreichs wieder geöffnet worden – nur Italien steht vorübergehend noch auf der „roten Liste“. Glaubt man allerdings der Länderauskunft des Außenministeriums, so sind auch diese Einschränkung in den nächsten Tagen Geschichte. Derzeit verschieben sich beinahe täglich die staatlichen Regelungen, ein eindeutiger Überblick scheint fast unmöglich.
Ein geplanter Ausflug in den Süden oder ein Kurzurlaub am Meer wird, trotz froher Botschaft, die Grenzen seien wieder geöffnet, zum teils undurchsichtigen Spießrutenlauf. Die Einreise nach Slowenien ist dabei nicht mehr das große Problem: Diese Grenzkontrollen sind aufgrund der neuen Covid19-verordnung gefallen, zudem wurde gestern vermeldet, dass ab dem heutigen Freitag auch Slowenien die Gesundheitskontrollen zu Österreich beilegen werde. Touristen können nun ohne Quarantänepflicht und jegliche andere Auflagen einreisen. Auch die Durchfahrt ist ab sofort mit keinerlei Vorgaben mehr verbunden, das teilte die
Regierung in Ljubljana mit – zumindest, was die slowenische Rechtslage betrifft.
Verweilt der Reisende nämlich nicht im Grenzland zur Steiermark, sondern will nach Kroatien weiter, wird es schon kniffliger: Das Außenministerium ersucht Kroatien-reisende aus Österreich, sich bereits online für den Trip anzumelden und dieses Formular auch in ausgedruckter Form mit sich zu führen – befestigen soll man es an der Windschutzscheibe seines Pkws.
Diese Maßnahme wird seitens der Behörden empfohlen – andernfalls müsse die Registrierung nämlich direkt an der Grenze erfolgen, was zu längeren Wartezeiten führen kann. Darüber hinaus gilt: „Je mehr Unterlagen, die glaubhaft einen geplanten Urlaub darlegen, desto besser“, sagt Verena Schern– thaner von der Länderauskunft. Das heißt: Reservierungs- und Buchungsbestätigungen sind unbedingt mitzuführen.
Für Rückreisende aus dem Adrialand gilt nun aber nach wie vor die 14-tägige Quarantänepflicht. Wann diese fällt und warum sie noch in Kraft ist, darüber konnte weder das Außennoch das Innenministerium eine genaue Auskunft geben.