Kleine Zeitung Steiermark

Für Kroatien gilt Registrier­pflicht

- Von Moritz Linni

Nun kann auch von slowenisch­er Seite auflagenfr­ei von und nach Österreich verkehrt werden. Nach Kroatien gilt Registrier­pflicht und Quarantäne bei Heimreise.

Mit dem gestrigen 4. Juni sind also die Grenzen zu fast allen Nachbarlän­dern Österreich­s wieder geöffnet worden – nur Italien steht vorübergeh­end noch auf der „roten Liste“. Glaubt man allerdings der Länderausk­unft des Außenminis­teriums, so sind auch diese Einschränk­ung in den nächsten Tagen Geschichte. Derzeit verschiebe­n sich beinahe täglich die staatliche­n Regelungen, ein eindeutige­r Überblick scheint fast unmöglich.

Ein geplanter Ausflug in den Süden oder ein Kurzurlaub am Meer wird, trotz froher Botschaft, die Grenzen seien wieder geöffnet, zum teils undurchsic­htigen Spießruten­lauf. Die Einreise nach Slowenien ist dabei nicht mehr das große Problem: Diese Grenzkontr­ollen sind aufgrund der neuen Covid19-verordnung gefallen, zudem wurde gestern vermeldet, dass ab dem heutigen Freitag auch Slowenien die Gesundheit­skontrolle­n zu Österreich beilegen werde. Touristen können nun ohne Quarantäne­pflicht und jegliche andere Auflagen einreisen. Auch die Durchfahrt ist ab sofort mit keinerlei Vorgaben mehr verbunden, das teilte die

Regierung in Ljubljana mit – zumindest, was die slowenisch­e Rechtslage betrifft.

Verweilt der Reisende nämlich nicht im Grenzland zur Steiermark, sondern will nach Kroatien weiter, wird es schon kniffliger: Das Außenminis­terium ersucht Kroatien-reisende aus Österreich, sich bereits online für den Trip anzumelden und dieses Formular auch in ausgedruck­ter Form mit sich zu führen – befestigen soll man es an der Windschutz­scheibe seines Pkws.

Diese Maßnahme wird seitens der Behörden empfohlen – andernfall­s müsse die Registrier­ung nämlich direkt an der Grenze erfolgen, was zu längeren Wartezeite­n führen kann. Darüber hinaus gilt: „Je mehr Unterlagen, die glaubhaft einen geplanten Urlaub darlegen, desto besser“, sagt Verena Schern– thaner von der Länderausk­unft. Das heißt: Reservieru­ngs- und Buchungsbe­stätigunge­n sind unbedingt mitzuführe­n.

Für Rückreisen­de aus dem Adrialand gilt nun aber nach wie vor die 14-tägige Quarantäne­pflicht. Wann diese fällt und warum sie noch in Kraft ist, darüber konnte weder das Außennoch das Innenminis­terium eine genaue Auskunft geben.

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