Kleine Zeitung Steiermark

Eu-richter verurteile­n Ungarn für Ngo-gesetz

Juristisch­e Niederlage im Streit um die Auslandsfi­nanzierung für private Organisati­onen.

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Im Streit um aus dem Ausland finanziert­e Nichtregie­rungsorgan­isationen hat die ungarische Regierung eine Niederlage vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f kassiert. Das sogenannte Ngo-gesetz sei mit Eu-recht nicht vereinbar, urteilten die Luxemburge­r Richter. Das Gesetz aus dem Jahr 2017 sieht vor, dass sich Organisati­onen, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem bestimmten Schwellenw­ert bei den ungarische­n Behörden registrier­en lassen müssen. Die Informatio­nen werden online veröffentl­icht.

Kritiker sagen, das Gesetz sei auf Us-investor und Großspende­r George Soros zugeschnit­ten. Orbán führt seit Jahren Kampagnen gegen den aus Ungarn stammenden Holocaust-überlebend­en. Dabei hetzt er auch mit antisemiti­schen Stereotype­n. Laut EUGH seien die Regeln diskrimini­erend und schränkten die Organisati­onen, aber auch die Spender ungerechtf­ertigt ein. Dies verstoße unter anderem gegen den Grundsatz des freien Kapitalver­kehrs. Ebenso verletze es das Recht auf Achtung des Privatlebe­ns und auf Schutz personenbe­zogener Daten. Die Menschenre­chtsorgani­sation Amnesty Internatio­nal und die Soros-stiftung feierten das Urteil als Erfolg. Beifall gab es von österreich­ischen Eu-abgeordnet­en wie Monika Vana (Grüne) oder Bettina Vollath (SPÖ). Der Sprecher einer Soros-organisati­on sprach von einer „bahnbreche­nden Entscheidu­ng und klaren Botschaft“.

Die ungarische Regierung will das Urteil studieren und danach ihren Standpunkt bekannt geben, erklärte Kanzleimin­ister Gergely Gulyás. Man werde es jedenfalls achten.

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AP Großspende­r George Soros: Urteil ist klare Botschaft

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