Eu-richter verurteilen Ungarn für Ngo-gesetz
Juristische Niederlage im Streit um die Auslandsfinanzierung für private Organisationen.
Im Streit um aus dem Ausland finanzierte Nichtregierungsorganisationen hat die ungarische Regierung eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof kassiert. Das sogenannte Ngo-gesetz sei mit Eu-recht nicht vereinbar, urteilten die Luxemburger Richter. Das Gesetz aus dem Jahr 2017 sieht vor, dass sich Organisationen, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem bestimmten Schwellenwert bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Die Informationen werden online veröffentlicht.
Kritiker sagen, das Gesetz sei auf Us-investor und Großspender George Soros zugeschnitten. Orbán führt seit Jahren Kampagnen gegen den aus Ungarn stammenden Holocaust-überlebenden. Dabei hetzt er auch mit antisemitischen Stereotypen. Laut EUGH seien die Regeln diskriminierend und schränkten die Organisationen, aber auch die Spender ungerechtfertigt ein. Dies verstoße unter anderem gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs. Ebenso verletze es das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und die Soros-stiftung feierten das Urteil als Erfolg. Beifall gab es von österreichischen Eu-abgeordneten wie Monika Vana (Grüne) oder Bettina Vollath (SPÖ). Der Sprecher einer Soros-organisation sprach von einer „bahnbrechenden Entscheidung und klaren Botschaft“.
Die ungarische Regierung will das Urteil studieren und danach ihren Standpunkt bekannt geben, erklärte Kanzleiminister Gergely Gulyás. Man werde es jedenfalls achten.