Bootsaffäre: Freispruch aufgehoben
Helmut Nestler muss Geldstrafe zahlen.
40.000 Euro Förderung für ein Rettungsboot, das nie gekauft wurde. Das ist der Kern der Bootsaffäre, die seit 2017 das Grazer Rathaus auf Trab hält. Jetzt gibt es in der Sache ein letztinstanzliches Urteil: Das Oberlandesgericht hob den Freispruch für Helmut Nestler aus der ersten Instanz auf. Der ehemalige Leiter der „Österreichischen Wasserrettung - Landesverband Steiermark“wurde des Fördermissbrauchs schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt: 180 Tagsätze zu je 60 Euro.
Das Oberlandesgericht hat in der Berufungsverhandlung das Verfahren praktisch neu aufgerollt und gestern 16 Zeugen gehört. „Höchst selten“passiere so etwas, heißt es in Juristenkreisen.
Die Bootsaffäre legte ein Versagen der Kontrolle im Rathaus offen. Bemerkenswert: Nestler war 2012 in einer Doppelrolle tätig. Als Chef der Wasserrettung war er seinerzeit Förderempfänger, als Beamter der Feuerwehr bereitete er das entsprechende Stück für den Grazer Stadtsenat vor. Der Fall wurde nur durch eine Kontrolle des Rechnungshofes entdeckt und publik.
Politisch ist der Fall brisant, weil Nestler vor seiner Pension im Büro von Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) tätig war und Nagl ihn zunächst mit einem einjährigen Beratervertrag zu 6000 Euro pro Monat ausstattete, diesen aber kurz vor der ersten Gerichtsverhandlung kündigte. Auch hier ist ein Verfahren anhängig.
Gerald Winter-pölsler