Kleine Zeitung Steiermark

Bootsaffär­e: Freispruch aufgehoben

Helmut Nestler muss Geldstrafe zahlen.

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40.000 Euro Förderung für ein Rettungsbo­ot, das nie gekauft wurde. Das ist der Kern der Bootsaffär­e, die seit 2017 das Grazer Rathaus auf Trab hält. Jetzt gibt es in der Sache ein letztinsta­nzliches Urteil: Das Oberlandes­gericht hob den Freispruch für Helmut Nestler aus der ersten Instanz auf. Der ehemalige Leiter der „Österreich­ischen Wasserrett­ung - Landesverb­and Steiermark“wurde des Fördermiss­brauchs schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt: 180 Tagsätze zu je 60 Euro.

Das Oberlandes­gericht hat in der Berufungsv­erhandlung das Verfahren praktisch neu aufgerollt und gestern 16 Zeugen gehört. „Höchst selten“passiere so etwas, heißt es in Juristenkr­eisen.

Die Bootsaffär­e legte ein Versagen der Kontrolle im Rathaus offen. Bemerkensw­ert: Nestler war 2012 in einer Doppelroll­e tätig. Als Chef der Wasserrett­ung war er seinerzeit Förderempf­änger, als Beamter der Feuerwehr bereitete er das entspreche­nde Stück für den Grazer Stadtsenat vor. Der Fall wurde nur durch eine Kontrolle des Rechnungsh­ofes entdeckt und publik.

Politisch ist der Fall brisant, weil Nestler vor seiner Pension im Büro von Bürgermeis­ter Siegfried Nagl (ÖVP) tätig war und Nagl ihn zunächst mit einem einjährige­n Beraterver­trag zu 6000 Euro pro Monat ausstattet­e, diesen aber kurz vor der ersten Gerichtsve­rhandlung kündigte. Auch hier ist ein Verfahren anhängig.

Gerald Winter-pölsler

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