Faltung Stimmen gekostet?
Warum? Auf dem Stimmzettel folgten in den Feldern für ÖVP und SPÖ vier leere Zeilen, erst danach kam die Zeile für die Bürgerliste. Im größten Wahlsprengel Göttelsberg war dieser Stimmzettel allerdings so mit der Schrift nach außen gefaltet, dass sich die Bürgerliste auf der Rückseite befand und erst beim Umdrehen zu sehen war (siehe Bild).
Und das, meint Krones, hätten viele nicht getan. „Ich hab das auch gesehen, habe selber so einen Stimmzettel bekommen, mir aber nichts dabei gedacht“, sagt Krones. Nach der Wahl hätten ihn aber etliche Personen angesprochen und gefragt, warum die Liste nicht mehr antrete, wo doch in der
Kleinen Zeitung gestanden sei, dass sie wieder dabei ist. „Da ist mir das erst aufgefallen.“
Böse Absicht, meint Krones selber, sei sicher keine dahintergestanden. „Aber ich möchte das geklärt haben, weil so viele gedacht haben, wir sind nicht dabei.“Also wurde die Wahl von der Liste angefochten.
Nun muss die Landeswahlbehörde
klären, ob diese Faltung zu einem Stimmenverlust geführt haben könnte. Leicht wird das nicht sein, denn „mir ist keine Bestimmung erinnerlich, die etwas darüber aussagt, ob und wie ein Stimmzettel zu falten ist“, sagt Wolfgang Wlattnig von der Abteilung 7 des Landes.
Bürgermeister Peter Schlagbauer (ÖVP) ist sich jedenfalls keiner Schuld bewusst und kann die Anfechtung „nicht ganz nachvollziehen“. Denn die meisten Stimmzettel seien ohnehin aufgefaltet übergeben worden. „Es kann aber schon sein, dass der eine oder andere zusammengelegt übergeben worden ist“, sagt er. Böse Absicht habe jedenfalls nicht dahintergesteckt. Das Gleiche sagt auch Spö-fraktionsführer Johann Schwaiger: „Wenn das so passiert ist, dann war das einfach patschert!“
Bis zur Klärung kann sich der Gemeinderat nicht konstituieren, eine Klärung könnte sich bis August oder sogar September hinziehen, so Wlattnig. Sollte der Anfechtung stattgegeben werden, könnte eine Wahlwiederholung auch in nur einem Wahlsprengel erfolgen müssen.