Entscheidende Tage für die Windkraft
Über das derzeit größte geplante Windparkprojekt in Südösterreich – auf der Stubalm – wird ab heute vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Während Gegner vor „Umweltzerstörung“und einem „Dammbruch“warnen, sehen die Projektwerber eine alternativlose Investition und eine „Nagelprobe für die Klimawende“.
Die Fronten sind verhärtet. Und das seit Jahren. Der geplante Windpark auf der Stubalm, auf einer Seehöhe zwischen 1400 und 1700 Metern, soll 18 Windräder umfassen. Als Projektwerber tritt die Stubalm Windpark Penz Gmbh auf, hinter der mit 51 Prozent Franz Penz steht (er hat das Projekt 2015 gestartet) sowie die Energie Steiermark, die sich im April 2018 mit 49 Prozent beteiligte. Per Bescheid vom 20. April 2018 genehmigte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung als zuständige Uvp-behörde das Projekt, wenn auch nicht alle der ursprünglich 20 geplanten Windräder. Die Kritiker, allen voran das „Arbeitsforum zum Schutz der weststeirischen Almen“sowie die „Alliance for Nature“, ließ das nicht verstummen. Vor allem deshalb, weil die Vorrangzone
für Windenergie des Landes (sie wurde 2013 ausgewiesen) auch Teile des Landschaftsschutzgebiets Stubalm-amering, wo ein großer Teil der Windräder aufgestellt werden soll, einschließt – was nach Ansicht der Kritiker gegen höherrangige Gesetze verstoße. Der Bescheid wurde also beeinsprucht, das Bundesverwaltungsgericht (BVWG) ist am Zug. Nach einer coronabedingten Verschiebung ist es ab heute so weit. Die mündliche Verhandlung wurde für heute, morgen sowie am kommenden Montag und Dienstag anberaumt.
Christian Schuhböck, Generalsekretär der Naturschutzorganisation „Alliance for Nature“, geht es um die Klärung einer Schlüsselfrage, nämlich, „was mehr wiegt: ein verordnetes Landschaftsschutzgebiet oder eine Vorrangzone für