Kleine Zeitung Steiermark

„Alles andere wäre eine Verhöhnung der Tatopfer“

- Von Alfred Lobnik

Grazer Taxiräuber: Haftstrafe­n bis zu neun Jahren verhängt. Zwei Angeklagte wurden noch im Gerichtssa­al festgenomm­en.

Einen „umfassende­n Schuldspru­ch“hatte Staatsanwa­lt Hansjörg Bacher gestern im Prozess gegen 13 vorwiegend tschetsche­nische Jugendlich­e gefordert. Den Männern im Alter von 17 bis 42 wird vorgeworfe­n, zwischen November 2018 und März 2019 als kriminelle Vereinigun­g, wenn auch in wechselnde­r Besetzung, Taxiüberfä­lle, Überfälle auf Tankstelle­n, Geschäfte, Wettcafés und andere schwere Delikte begangen zu haben.

Alles andere als „ausschließ­lich unbedingte Haftstrafe­n wäre eine Verharmlos­ung und eine Verhöhnung der Tatopfer“, sagte der Staatsanwa­lt, der seine Anklage vollinhalt­lich bestätigt sieht. Sie fußt auf der höchst erfolgreic­hen Arbeit der „Ermittlung­sgruppe Schloßberg,“die „nach der untypische­n Häufung von Taxiüberfä­llen“formiert wurde. Mehr als 100.000 Gespräche und Telefonate wurden erfasst und ausgewerte­t und belegen die Kontakte innerhalb der Gruppe. Einer der Angeklagte­n hatte mehr als 30 Sim-karten, die in 26 Handys verwendet wurden.

An zehn Verhandlun­gstagen wurden rund 50 Zeugen gehört. „Und Sie haben die Folgen dieser Verbrechen gesehen“, appelliert­e Bacher an das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Richterin Kornelia Philipp. Die Taten hätten Graz „in Angst und Schrecken versetzt“. Bei den Überfällen wurde eine echt aussehende Gaspistole verwendet, die den Opfern angesetzt und durchrepet­iert wurde. „Das ist ein Trauma, ein Schrecken, Todesangst – das ist durch nichts gutzumache­n.“

Für die meisten Anklagepun­kte gab es Geständnis­se von zumindest einem oder gar mehreren Tätern. Belastende Aussagen wurden vor Gericht aber auch wieder zurückgezo­gen und auf Verständig­ungsproble­me und falsche Protokolli­erung geschoben.

Die Strafen (nicht rechtskräf­tig) reichen von 15 Monaten bedingt bis zu neun Jahren unbedingt. Zwei Angeklagte (acht Jahre für sechs Überfälle und neun Jahre für acht Überfälle) wurden auf Antrag des Staatsanwa­ltes noch im Gerichtssa­al festgenomm­en. Nur ein Angeklagte­r wurde vom Raubvorwur­f freigespro­chen.

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