„Alles andere wäre eine Verhöhnung der Tatopfer“
Grazer Taxiräuber: Haftstrafen bis zu neun Jahren verhängt. Zwei Angeklagte wurden noch im Gerichtssaal festgenommen.
Einen „umfassenden Schuldspruch“hatte Staatsanwalt Hansjörg Bacher gestern im Prozess gegen 13 vorwiegend tschetschenische Jugendliche gefordert. Den Männern im Alter von 17 bis 42 wird vorgeworfen, zwischen November 2018 und März 2019 als kriminelle Vereinigung, wenn auch in wechselnder Besetzung, Taxiüberfälle, Überfälle auf Tankstellen, Geschäfte, Wettcafés und andere schwere Delikte begangen zu haben.
Alles andere als „ausschließlich unbedingte Haftstrafen wäre eine Verharmlosung und eine Verhöhnung der Tatopfer“, sagte der Staatsanwalt, der seine Anklage vollinhaltlich bestätigt sieht. Sie fußt auf der höchst erfolgreichen Arbeit der „Ermittlungsgruppe Schloßberg,“die „nach der untypischen Häufung von Taxiüberfällen“formiert wurde. Mehr als 100.000 Gespräche und Telefonate wurden erfasst und ausgewertet und belegen die Kontakte innerhalb der Gruppe. Einer der Angeklagten hatte mehr als 30 Sim-karten, die in 26 Handys verwendet wurden.
An zehn Verhandlungstagen wurden rund 50 Zeugen gehört. „Und Sie haben die Folgen dieser Verbrechen gesehen“, appellierte Bacher an das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Kornelia Philipp. Die Taten hätten Graz „in Angst und Schrecken versetzt“. Bei den Überfällen wurde eine echt aussehende Gaspistole verwendet, die den Opfern angesetzt und durchrepetiert wurde. „Das ist ein Trauma, ein Schrecken, Todesangst – das ist durch nichts gutzumachen.“
Für die meisten Anklagepunkte gab es Geständnisse von zumindest einem oder gar mehreren Tätern. Belastende Aussagen wurden vor Gericht aber auch wieder zurückgezogen und auf Verständigungsprobleme und falsche Protokollierung geschoben.
Die Strafen (nicht rechtskräftig) reichen von 15 Monaten bedingt bis zu neun Jahren unbedingt. Zwei Angeklagte (acht Jahre für sechs Überfälle und neun Jahre für acht Überfälle) wurden auf Antrag des Staatsanwaltes noch im Gerichtssaal festgenommen. Nur ein Angeklagter wurde vom Raubvorwurf freigesprochen.