Kleine Zeitung Steiermark

Mayer bekannte sich teilweise schuldig

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In Innsbruck wurde der Doping-prozess gegen Walter Mayer fortgesetz­t. Heute wird Aussage von kroatische­r Schlüsself­igur erwartet.

Bei der Fortsetzun­g des Doping-prozesses gegen Walter Mayer gab es eine Überraschu­ng: Der ehemalige Langlauf-trainer des ÖSV hat seine vor der Polizei getätigte Aussage, er habe unter anderem von einem Kroaten fünf leere Blutbeutel für den ehemaligen

Langläufer Harald Wurm besorgt und Johannes Dürr 400 Milliliter Blut abgenommen, widerrufen. „Davon stimmt gar nichts, das ist von mir erfunden“, sagte Mayer zur Richterin. Er sei von der Polizei unter Druck gesetzt und psychisch belastet worden – sie soll gesagt

haben, Mayer dürfe nur nach Hause, wenn er etwas zugebe. Die als Zeugen geladenen Polizisten hatten eine ganz andere Sicht auf die Dinge, sie stritten diese Vorwürfe vehement ab: „So einen Schwachsin­n habe ich überhaupt noch nie gehört“, sagte einer von ihnen.

63-jährigen Salzburger wird vorgeworfe­n, Sportler zwischen 2012 und 2019 beim Dopen unterstütz­t zu haben und selbst Dopingmitt­el an Sportler weitergege­ben zu haben. Ein teilweises Geständnis gab es von Mayer dennoch: Der mitangekla­gten 37-jährigen

Leichtathl­etin habe er vor Wettkämpfe­n Infusionen gegeben. Dabei handelte es sich aber um eine Magnesium-kochsalzlö­sung – und diese steht nicht auf der Dopinglist­e. Dass damals Infusionen mit mehr als 50 Milliliter­n verboten waren, habe er nicht gewusst. Er gestand zudem dem, vom Kroaten unter anderem EPO und Wachstumsh­ormon bezogen zu haben – das sei aber nur für den Eigenbedar­f gewesen, die Mittel habe er nie an jemanden weitergege­ben.

Die Leichtathl­etin hatte bereits beim ersten Prozesster­min zugegeben, verbotene Substanzen in den Jahren 2018 und 2019 an andere Sportler weitergege­ben zu haben. Heute wird der Prozess in Innsbruck fortgesetz­t. Erwartet werden Aussagen des Kroaten, der Mayer und der Leichtathl­etin Dopingmitt­el verkauft haben soll.

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APA Walter Mayer muss sich wegen Vergehen nach dem Antidoping-gesetz und schweren Betrugs verantwort­en

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