„Abziehen“mit Springmesser ergibt plus fünf Jahre
Zwei Steirer wollten bei drei Afghanen Marihuana kaufen, doch das „nette“Verkaufsgespräch endete in schwerem Raub.
Ein nicht unwesentliches Detail haben die beiden Raubopfer bei der Polizei ausgelassen. Nämlich, dass sie bei den drei Afghanen (17, 22, 21) im August des Vorjahres Marihuana kaufen wollten. Aber auch die Angeklagten sind sich uneinig, wer die führende Rolle trug – und wer wie viel von der Beute (zwei Handys, 180 Euro und Zigaretten) erhielt.
Für Staatsanwältin Helena Vukadin waren die beiden „perfekte Opfer“. Denn laut Anklage hegte der 17-Jährige aus Geldnot den Plan, jemanden „abzuziehen“– also auszurauben.
Am Grazer Schloßberg zückte er dann – „nach einer eigentlich netten Unterhaltung“, wie es das Opfer beschreibt – ein
Springmesser. „Beim Ziehen hat er sich selbst verletzt, das spricht nicht für seine führende Rolle“, will sein Anwalt den ungeübten Umgang mit Messern unterstreichen. „Ich habe viel geblutet“, schildert der Angeklagte wiederum sein Leid – und das mehrfach.
„Durch das Messer ist es von einem Raub zu einem schweren Raub geworden. Wissen Sie, wie viele Jahre dazwischenliegen? – Fünf Jahre. Damit er weiß, warum er da sitzt“, erklärt
Richter Raimund Frei. „Ich habe sogar meine Schuhe und Socken ausziehen müssen, damit sie schauen können, ob ich wirklich kein Geld habe“, schildert ein Opfer. Das zweite wurde getreten und geschlagen, verlor durch den Krankenstand den Job und muss an der Schulter operiert werden.
Aufgrund der „schweren Verletzung“dehnt die Staatsanwältin die Anklage aus. Ein Sachverständiger wird gebraucht und die Verhandlung vertagt.