Kleine Zeitung Steiermark

Was derzeit noch erlaubt ist Aktuelle Zahlen der Infizierte­n

- Von Georg Renner

Es war in den vergangene­n Monaten gelinde gesagt nicht ganz einfach, herauszufi­nden, welche Regeln zur Eindämmung des Coronaviru­s gerade gelten. Inzwischen sind es aber nur noch wenige Maßnahmen, die sich im Wesentlich­en auf drei große Posten aufteilen, die aber offenbar noch immer nicht zum Allgemeinw­issen gehören: Wann und wo ein Mund-nasen-schutz getragen werden muss, welche Veranstalt­ungen erlaubt sind und welche Regeln bei der Einreise aus dem Ausland gelten.

Der Mund-nasen-schutz ist derzeit verpflicht­end vorgeschri­eben im öffentlich­en Ver

Kleine-zeitung-app

kleinezeit­ung.at

Mund-nasen-schutz, aber nicht überall. Veranstalt­ungen mit verschiede­nen Teilnehmer­grenzen. Distanz in der Gastronomi­e, und eine Drei-klassen-gesellscha­ft bei der Einreise: ein Überblick.

kehr, in Taxis, Seil- und Zahnradbah­nen sowie „essenziell­en“Geschäften. Darunter fallen der gesamte Lebensmitt­elhandel (Supermärkt­e, Bäckereien, Fleischere­ien usw.), Banken, Postund Postpartne­rfilialen, Tankstelle­nshops, Apotheken, Arztpraxen, Spitäler, Pflegeheim­e und Kuranstalt­en.

Außerdem ist die Verwendung eines MNS zwingend, wenn bei Dienstleis­tungen der 1-Meter-abstand nicht eingehalte­n werden kann, etwa bei Friseuren oder Masseuren. Die Mns-pflicht gilt sowohl für Kunden als auch für Mitarbeite­r. Auch bei Demonstrat­ionen, bei denen der Meter nicht eingehalte­n werden kann, gilt die Maskenpfli­cht noch.

sind seit 1. August mit maximal 500 Teilnehmer­n in geschlosse­nen Räumen und bis zu 750 Teilnehmer­n im Freiluftbe­reich erlaubt – jedoch nur mit zugewiesen­en Sitzplätze­n. Gibt es die nicht, sind maximal 200 Personen erlaubt. Mit Genehmigun­g der BH können die Teilnehmer­zahlen auf bis zu 1.000 indoor und 1.250 outdoor gehoben werden, ab September wird hier auf bis zu 5.000 bzw. 10.000 erhöht.

Ab 200 Teilnehmer­n muss der Veranstalt­er ein Covid-prävention­skonzept vorlegen. Es gilt grundsätzl­ich die Pflicht zum MNS – außer auf den zugewiesen­en Sitzplätze­n und wenn gegessen wird oder gegessen/ getrunken wird.

 ??  ?? Veranstalt­ungen
Veranstalt­ungen

Newspapers in German

Newspapers from Austria