Die Republik soll haften
Anwalt leitete Amtshaftungsverfahren ein.
Die Anwaltskanzlei des Grazers Harald Christandl hat in der Causa Commerzialbank formell ein Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet. Das geht aus einem Schreiben an Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, hervor, das der Kleinen Zeitung vorliegt. Die Republik hat drei Monate Zeit, um zu reagieren. Für eine „Gruppe von privaten Anlegern“begehrt Christandl eine Haftung der Republik für Schäden, die von der Einlagensicherung nicht gedeckt sind. Die Hoffnung liege allerdings darauf, langwierige Gerichtsverfahren wie bei der BHI, Riegerbank etc. zu vermeiden. In Briefen an Kanzler Kurz und Finanzminister Blümel bittet der Anlegeranwalt um Mithilfe bei einem „raschen Lösungsprozess“. In der Sache spricht Christandl von einem „kläglichen und vielschichtigen Versagen“der Finanzmarktaufsicht (FMA). In den Jahresabschlüssen der Bank von 2008 bis 2018 hätte es eine Vielzahl von Auffälligkeiten gegeben. Untermauert wird diese Ansicht durch ein Gutachten des Sachverständigen Oliver Lintner im Auftrag der Kanzlei Hausmaninger Kletter. Schwere Geschütze fährt der Linzer Anwalt Gerald Waitz auf. Die Bestellung der TPA als Wirtschaftsprüfer ab 2016 stelle einen „schwerwiegenden Gesetzesverstoß“dar, so Waitz. 2015 habe die FMA zwei Prüfer der TPA „wegen fataler Prüfungsmängel“für fünf Jahre für Bankprüfungen gesperrt. Wie andere Anwälte wird Waitz klagen.