Besondere Auflagen
im besiedelten Gebiet sind viel strengere technische Anforderungen zu erfüllen als sonst. Drohnen dürfen maximal 150 Meter hoch fliegen und es muss stets Sichtverbindung bestehen. Der Betrieb über Menschenansammlungen ist nur mit spezieller Bewilligung im Einzelfall möglich.
nachdem Drohnen in Nähe von österreichischen Flughäfen (absolutes Drohnenflugverbot!) gesichtet worden waren, gab. Die Zuständigkeit für die Ahndung von Übertretungen (z. B. Betrieb einer Drohne ohne Bewilligung) liegt bei den Bezirksverwaltungsbehörden.
Erste Anlaufstelle für Beratung und Information rund um Drohnen ist die Flugaufsicht, wird betont. Der Test dient laut Markus
Pohanka von Austro Control dazu, „das nötige Wissen über
Drohnen unter das Volk zu bringen“.
Er wird über www.dronespace.at abrufbar sein. Die
Der Drohnenbereich erlebt weiter eine unglaubliche Entwicklung, aber wir müssen die Sicherheit im Luftraum hoch halten.
Austro-control-geschäftsführung
Testinfrastruktur stellt man zur Verfügung, der Upload einer ID ist dabei verpflichtend. erhält der Nutzer einen entsprechenden Link, um sich sein Zertifikat auszudrucken. Dieses muss bei Inbetriebnahme der Drohne stets mitgeführt werden und ist nach Ausstellung für fünf Jahre und im gesamten Eu-raum gültig. Vorbereigen,
tungskurs und Online-test sind gratis, wie Pohanka von Austro Control betont. Im Rahmen des Online-tests werden 30 Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit und Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne sowie Luftsicherheit gestellt.
Die Gewichtsobergrenze, bis zu der man ohne luftfahrtrechtliche Genehmigung seine Drohne starten lassen kann, liegt weiter bei 250 Gramm. Rund 80 Prozent aller in Österreich derzeit bewilligten Geräte sind solche Leichtgewichte. Zulegen darf und muss aber manch Betreiber – beim Fachwissen.