Kleine Zeitung Steiermark

Besondere Auflagen

- Für den Betrieb Valerie Hackl, Nach erfolgreic­her Absolvieru­ng

im besiedelte­n Gebiet sind viel strengere technische Anforderun­gen zu erfüllen als sonst. Drohnen dürfen maximal 150 Meter hoch fliegen und es muss stets Sichtverbi­ndung bestehen. Der Betrieb über Menschenan­sammlungen ist nur mit spezieller Bewilligun­g im Einzelfall möglich.

nachdem Drohnen in Nähe von österreich­ischen Flughäfen (absolutes Drohnenflu­gverbot!) gesichtet worden waren, gab. Die Zuständigk­eit für die Ahndung von Übertretun­gen (z. B. Betrieb einer Drohne ohne Bewilligun­g) liegt bei den Bezirksver­waltungsbe­hörden.

Erste Anlaufstel­le für Beratung und Informatio­n rund um Drohnen ist die Flugaufsic­ht, wird betont. Der Test dient laut Markus

Pohanka von Austro Control dazu, „das nötige Wissen über

Drohnen unter das Volk zu bringen“.

Er wird über www.dronespace.at abrufbar sein. Die

Der Drohnenber­eich erlebt weiter eine unglaublic­he Entwicklun­g, aber wir müssen die Sicherheit im Luftraum hoch halten.

Austro-control-geschäftsf­ührung

Testinfras­truktur stellt man zur Verfügung, der Upload einer ID ist dabei verpflicht­end. erhält der Nutzer einen entspreche­nden Link, um sich sein Zertifikat auszudruck­en. Dieses muss bei Inbetriebn­ahme der Drohne stets mitgeführt werden und ist nach Ausstellun­g für fünf Jahre und im gesamten Eu-raum gültig. Vorbereige­n,

tungskurs und Online-test sind gratis, wie Pohanka von Austro Control betont. Im Rahmen des Online-tests werden 30 Fragen zu den Themenbere­ichen Flugsicher­heit und Luftraumbe­schränkung­en, Luftrecht, menschlich­es Leistungsv­ermögen, Betriebsve­rfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne sowie Luftsicher­heit gestellt.

Die Gewichtsob­ergrenze, bis zu der man ohne luftfahrtr­echtliche Genehmigun­g seine Drohne starten lassen kann, liegt weiter bei 250 Gramm. Rund 80 Prozent aller in Österreich derzeit bewilligte­n Geräte sind solche Leichtgewi­chte. Zulegen darf und muss aber manch Betreiber – beim Fachwissen.

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