Kleine Zeitung Steiermark

BMW fährt auf die Euroskills ab

- BMW im Euroskills-design auf Österreich­s Straßen unterwegs

Die Berufs-em Euroskills in Graz musste coronabedi­ngt von September auf Jänner verschoben werden. Die Vorbereitu­ngen für die erste derartige EM auf österreich­ischem Boden laufen indes auf Hochtouren. Als neuer Sponsor konnte BMW Austria gewonnen werden. Gemeinsam mit dem südsteiris­chen Familienbe­trieb Gady werden dem Euroskills-team neun brandneue Fahrzeuge (sechs BMW X2 und drei BMW X3) für diverse Dienstfahr­ten zur Verfügung gestellt – und zwar in unübersehb­arem Euroskills-2020-design.

Eingeweiht wurden die Autos bei Gady in Lieboch, dem größten Bmw-händler Südösterre­ichs. „Uns ist es wichtig, die besten Talente zu fördern und die Attraktivi­tät sowie die Vielschich­tigkeit der verschiede­nen Kfz-lehrberufe einem breiten Publikum darzustell­en“, so Christian Morawa, Chef von BMW Austria. „Ohne die Unterstütz­ung unserer Sponsoren wäre es nicht möglich, Euroskills 2020 auf einem derartigen Niveau zu realisiere­n“, so Josef Herk, Aufsichtsr­atsvorsitz­ender der Euroskills 2020 Gmbh.

Wer eine Meisterprü­fung erfolgreic­h absolviert hat, kann diesen Titel künftig auch in offizielle Dokumente eintragen lassen. Ab wann gilt das, was ist zu beachten?

ANTWORT: Mit der jüngsten Novelle zur Gewerbeord­nung sind alle Meisterinn­en und Meister ab 21. August 2020 berechtigt, den Titel „Meister“oder „Meisterin“auch offiziell in Kurzform als „Mst.“oder „Mst.in“vor dem Namen zu führen und in allen öffentlich­en Urkunden eintragen zu lassen.

Was steckt hinter dieser Neuregelun­g, was verspricht man sich davon?

ANTWORT: „Für uns ist das ein Herzensanl­iegen. Diese Aufwertung tut dem Handwerk gut“, sagt Renate Scheichelb­auer-schuster, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaft­skammer. Qualifikat­ionen sollen sichtbar gemacht werden. „Wir brauchen in Österreich mehr Meister, um den Wirtschaft­sstandort in den Regionen zu stärken.“Führen viele Meister und Meisterinn­en ihren Titel vor dem Namen an, werde auch in der Öffentlich­keit deutlich: Die Meisteraus­bildung ist jedenfalls gleich viel wert wie eine akademisch­e Ausbildung.

Wer darf den Meistertit­el führen?

ANTWORT: Nur Personen, die die Meisterprü­fung erfolgreic­h abgelegt haben, dürfen den Meistertit­el führen. Dabei ist es egal, wann die Meisterprü­fung erpersonen, folgreich abgelegt wurde. Das heißt: Hat eine Person bereits vor Inkrafttre­ten der neuen Bestimmung, etwa um die Jahrtausen­dwende, die Meisterprü­fung abgelegt, steht ihr die neue Regelung rückwirken­d zur Verfügung. Die positiv abgelegte

Meisterprü­fung wird mit dem Meisterprü­fungszeugn­is belegt.

Für wen gilt die Regelung nicht?

ANTWORT: Nicht berechtigt sind

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