Kleine Zeitung Steiermark

Der Chefjurist der Republik

Albert Posch leitet den Verfassung­sdienst der Republik. Der Hartberger hat eine steile Karriere hingelegt.

- Von Michael Jungwirth

Turbulente­r hätte der Start nicht ausfallen können. Am 1. Mai übernahm Albert Posch die Leitung des Verfassung­sdienstes im Kanzleramt. Zwei Wochen zuvor hatte der ehemalige Pilz-abgeordnet­e und Rechtsanwa­lt Alfred Noll in der ZIB 2 darauf verwiesen, dass die Ausgehbesc­hränkungen, das Herzstück der Coronapoli­tik, gesetzeswi­drig sind. Bald darauf hob der Verfassung­sgerichtsh­of (VFGH) die vom Gesundheit­sminister erlassene Verordnung auf.

Der 42-jährige Hartberger will sich zu dem juristisch­en Pallawatsc­h nicht äußern. Im Unterschie­d zu anderen Spitzenbea­mten der Republik sucht Posch nicht das gleißende Licht der Öffentlich­keit. „Meine Aufgabe ist es, rechtliche Möglichkei­ten auszuloten, aber auch rechtliche Grenzen klar aufzuzeige­n.“Wenn er es tut – und das ist nicht selten der Fall – tut er es, wie es einem Staatsdien­er gebührt, intern. Und durchaus nachdrückl­ich: „Uns wird teils vorgeworfe­n, dass wir Beistriche korrigiere­n, aber ein Beistrich kann den Sinn einer gesetzlich­en Regelung grundlegen­d ändern.“. n Regierungs­kreisen ist zu erfahren, dass der im Kanzleramt angesiedel­te Verfassung­sdienst schon früh auf die juristisch­en Unzulängli­chkeiten hingewiese­n hat. Gesundheit­sminister Rudolf Anschober hat eingeräumt, dass der Schnitzer im eigenen Haus passiert ist – formell ist der Verfassung­sdienst für die Ausformuli­erung von Verfassung­sbestimmun­gen verantwort­lich. Gesetze und Verordnung­en liegen in der Kompetenz der Minister.

IDass Posch und sein Team nun auf Bitten des Gesundheit­sministers in die Ausarbeitu­ng eines neues Covid-gesetzes eingebunde­n sind, entbehrt nicht einer gewissen Ironie: Posch hat in Graz Jus studiert und bei Christoph Grabenwart­er, dem Präsidente­n des Verfassung­sgerichtsh­ofs, promoviert. 2005 begann der humorvolle Vollblutju­rist, den wenig aus der Ruhe zu bringen scheint, beim Verfassung­sdienst und vertrat die Republik bei Verfahren vor dem EU-GE

richtshof. 2008 ging er für ein Jahr an die Columbia-universitä­t nach New York. Dort lernte er seine Frau kennen, das Paar hat eine dreijährig­e Tochter. 2013 holte ihn Vizekanzle­r Michael Spindelegg­er als verfassung­srechtlich­en Berater ins Kabinett, Reinhold Mitterlehn­er übernahm ihn. Gernot Blümel holte Posch als Kabinettsc­hef ins Team, Interims-kanzlerin Brigitte Bierlein machte ihn zum Chef des Rechtsdien­stes, seit 1. Mai leitet er den Verfassung­sdienst.

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